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Ab Montag wieder Maskenpflicht in Dänemark

10:33
26.11.2021
In Dänemark müssen die Menschen ab Montag in verschiedenen Alltagssituationen wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Mehrheit im Epidemie-Ausschuss des dänischen Parlaments billigte am späten Donnerstagabend die Wiedereinführung der Maskenpflicht unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen, wie mehrere Ausschussmitglieder dem Sender TV2 sagten. Die dänische Regierung hatte angesichts stark gestiegener Corona-Zahlen und nach einer Empfehlung der sogenannten Epidemiekommission um diesen und weitere Schritte gebeten. Die Frage, ob Verkäufer im Einzelhandel ebenfalls eine Maske tragen müssen, wurde zunächst vertagt.

Darüber hinaus wird die Gültigkeitsdauer von Corona-Tests verkürzt, wie Gesundheitsminister Magnus Heunicke TV2 sagte. Negative PCR-Tests werden nur noch 72 Stunden, Schnelltests 48 Stunden gültig sein. Das sind jeweils 24 Stunden weniger als zuvor.

Eine Maskenpflicht gibt es seit Monaten nicht mehr in Dänemark. Mitte September hatte sich Deutschlands nördlichster Nachbar zudem von den letzten bis dahin verbliebenen Corona-Beschränkungen im Land verabschiedet. Angesichts der immens gestiegenen Zahlen wurde vor zwei Wochen aber das Vorzeigen des Corona-Passes wiedereingeführt. Damit kann man etwa auf Konzerten oder im Restaurant vorweisen, dass man geimpft, genesen oder negativ getestet ist.

(dpa)

Franzosen buchen 1,2 Millionen Impftermine binnen 24 Stunden

10:33
26.11.2021
Eine Verschärfung der Corona-Regeln hat in Frankreich zu einem gewaltigen Ansturm für Auffrischungsimpfungen geführt. Mehr als 1,2 Millionen Menschen vereinbarten alleine am Donnerstag einen Termin über die Webseite Doctolib, wie der in Frankreich viel genutzte Plattformbetreiber am Freitag mitteilte. Zu der Booster-Impfung sind in Frankreich alle Einwohner ab 18 Jahren aufgerufen, sobald ihre bisher letzte Impfung fünf Monate zurückliegt.

Ein Grund für den Ansturm dürfte sein, dass mit den verschärften Regeln der Corona-Pass von Menschen ungültig wird, die diese Auffrischung nicht innerhalb von sieben Monaten nach ihrer vollständigen Impfung verabreicht bekommen haben. Bei Menschen ab 65 Jahren, die bereits seit längerem zu einer Booster-Impfung aufgerufen sind, gilt die neue Regelung ab dem 15. Dezember, für Menschen ab 18 Jahren ab dem 15. Januar. Nur mit dem sogenannten Gesundheitspass, einem 3G-Nachweis von Impfung, Genesung oder Corona-Test, können die Menschen in Frankreich Restaurants und Veranstaltungen besuchen oder per Flugzeug oder Fernzug verreisen.

Auch in Frankreich verschlechtert sich die Corona-Lage seit mehreren Wochen wieder. Zuletzt lag die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche auf 100 000 Einwohner, bei rund 200.

(dpa)

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