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Frankreich verschärft Corona-Maßnahmen - mehr Booster-Impfungen

14:27
25.11.2021
Frankreich verschärft seine Corona-Maßnahmen angesichts steigender Infektionszahlen und weitet die Möglichkeit für eine Auffrischungsimpfung aus. Zu dieser Booster-Impfung seien nun alle Einwohner ab 18 Jahren aufgerufen, sobald ihre letzte Impfung fünf Monate zurückliege, sagte Gesundheitsminister Olivier Véran am Donnerstag in Paris.

Wenn Menschen diese Auffrischung nicht innerhalb von sieben Monaten nach ihrer vollständigen Impfung absolvieren, soll ihr Corona-Pass ungültig werden. Bei Menschen ab 65 Jahren, die bereits seit längerem zu einer Booster-Impfung aufgerufen sind, ist dies ab dem 15. Dezember der Fall, für Menschen ab 18 Jahren ab dem 15. Januar. Nur mit dem sogenannten Gesundheitspass, einem 3G-Nachweis von Impfung, Genesung oder Corona-Test, können die Menschen in Frankreich Restaurants und Veranstaltungen besuchen oder per Flugzeug oder Fernzug verreisen.

Corona-Tests für Ungeimpfte bleiben in der Regel kostenpflichtig und gelten ab Montag statt 72 nur noch 24 Stunden, wie der Minister weiter sagte. Die Maskenpflicht soll wieder überall in Innenräumen greifen und auch im Freien bei Massenveranstaltungen wie etwa Weihnachtsmärkten. Diese seien nur noch mit dem Gesundheitspass zugängig. Der Schulbetrieb soll nach Möglichkeit aufrecht erhalten bleiben, die Auflagen zum Schließen ganzer Klassen nach einzelnen Infektionsfällen werden gelockert.

Da neun von zehn Erwachsenen in Frankreich geimpft seien, brauche das Land nicht erneut zu drastischen Einschränkungen greifen, betonte Véran. Es werde ein neuer Anlauf unternommen, um auch die Nichtgeimpften zu erreichen, außerdem appellierte der Minister an das strikte Beachten von Abstands- und Hygieneregeln auch unter Geimpften. Nach jüngsten Zahlen lag die Sieben-Tage-Inzidenz, die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche auf 100 000 Einwohner, in Frankreich bei 193.

(dpa)

Länder wollen Testpflicht für Praxen, Kliniken und Heime lockern

14:26
25.11.2021
Die Gesundheitsminister der Länder fordern vom Bund eine Lockerung der Testpflicht in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Für geimpfte und genesene Beschäftigte sei eine Testung zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Selbsttest ausreichend, heißt es in einem einstimmigen Beschluss vom Donnerstag. Die Gesundheitsministerkonferenz forderte den Bund darin zu einer Korrektur des von SPD, Grünen und FDP vorgelegten und erst am Donnerstag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes auf.

Zwei Mal pro Woche durchgeführte Selbsttests müssten ausreichend sein, teilte der GMK-Vorsitzende, Bayerns Ressortchef Klaus Holetschek (CSU), mit. Nach dem neuen Gesetz müssen sich auch geimpfte und genesene Beschäftigte täglich testen lassen, wobei für sie ein Selbsttest reicht. Alternativ ginge auch zwei Mal pro Woche ein PCR-Test.

Dazu heißt es im GMK-Beschluss nun: «Eine tägliche Testung vollständig immunisierter Beschäftigter führt zu unzumutbaren Belastungen der durch die Pandemie ohnehin schon belasteten Bereiche.» Die Gesundheitsministerinnen und -minister kündigen in ihrem Beschluss einmütig an, dass bis zu einer Korrektur die Regelungen im Gesetz für Immunisierte «nicht angewendet werden».

Scharfe Kritik kam von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. «Heute zählt Deutschland 100 000 Pandemie-Tote. Deshalb ist es unerträglich, dass die Gesundheitsminister der Länder einen Rechtsbruch vornehmen», sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Die Aussetzung der lang erstrittenen, täglichen Testpflicht in der Altenpflege sei ein solcher Rechtsbruch. «Dabei ist genau hier die Hälfte der Covid-19-Verstorbenen zu beklagen», so Brysch. «Wann endlich begreifen die Gesundheitsminister, dass Impfen vornehmlich einen selbst schützt und Testen vornehmlich andere?»

Holetschek sagte bezogen aufs gesamte Gesundheitswesen hingegen: «Tägliche Tests gerade für Geimpfte und Genesene belasten das Personal in höchstem Maße und sind völlig unzumutbar. Und das in einer Situation, wo wir die Menschen, die täglich unser Gesundheitssystem am Laufen halten, eigentlich entlasten müssen.» Zwei Selbsttests für Geimpfte und Genesene in der Woche fänden die Balance zwischen Gesundheitsschutz und Zumutbarkeit. Der Bund müsse «dieses nicht praxistaugliche Gesetz» umgehend korrigieren. «Gerade in Arztpraxen gibt es einen hohen Anteil geimpfter Beschäftigter und ausgefeilte professionelle Hygienekonzepte.» Klar sei: «Wir setzen damit nicht gänzlich die Testpflichten aus», sagte Holetschek. Für Ungeimpfte seien regelmäßige Tests das Mindeste. Tests seien aber nicht unbegrenzt verfügbar. Der Gesetzgeber habe das sicher nicht bedacht.

Beispielsweise für Eltern, die ihre Kinder zu Kinderarzt oder Zahnarzt begleiten, gilt die neue Testpflicht im Übrigen nicht. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium bereits am Mittwoch klargestellt: «Die Testpflicht bezieht sich auf Beschäftigte von Praxen, aber nicht auf Patienten und Begleitpersonen.» In einigen Bundesländern hatte es deshalb viel Verwirrung und Kritik gegeben.

(dpa)

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