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20211124125036

Thüringen muss 14 Patienten in andere Bundesländer verlegen

12:06
24.11.2021
Wegen der angespannten Situation in Thüringer Kliniken müssen nach Angaben von Landesgesundheitsministerin Heike Werner (Linke) in den kommenden Tagen 14 Patienten in norddeutsche Krankenhäuser verlegt werden. «Weitere werden folgen», sagte Werner am Mittwoch in einer Landtagsdebatte zur Corona-Pandemie. «Ich hoffe, dass die Krankenhäuser in den anderen Ländern, wahrscheinlich in Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in der Lage sind und bleiben werden, uns diese Patientinnen und Patienten abzunehmen.»

Der Thüringer Intensivkoordinator Michael Bauer meldete entsprechende Verlegungsanfragen in die vier Bundesländer an, nachdem am Dienstagabend formal das sogenannte Kleeblatt-Verfahren aktiviert wurde, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch in Erfurt mitteilte. Zuvor hatte der MDR berichtet.

Noch am Mittwoch sollte über die Fälle beraten werden, wie eine Ministeriumssprecherin sagte. Die Entscheidung über die Verlegung träfen letztlich die Ärzte des verlegenden und des behandelnden Krankenhauses. Es könne auch sein, dass nicht nur Covid-19-Patienten, sondern auch andere Intensivpatienten verlegt werden müssen. Die Wahl des Transportmittels sei vom Zustand des Patienten und der Entfernung abhängig, sehr wahrscheinlich sei aber der Transport per Helikopter.

Das Kleeblatt-Konzept für die Verlegung von Patienten wurde unter dem Eindruck der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 entwickelt. Es soll sicherstellen, dass es in einzelnen Bundesländern keine Engpässe bei der intensivmedizinischen Behandlung gibt. Dafür sollten Patienten innerhalb eines Kleeblatts, also einem Zusammenschluss mehrerer Bundesländer oder teils auch nur einem Bundesland, verlegt werden können. Thüringen bildet mit Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin das Kleeblatt Ost.

(dpa)

Landtag räumt Regierung mehr Mittel im Kampf gegen Corona ein

12:01
24.11.2021
Der Landtag hat der Landesregierung grünes Licht für noch schärfere Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie gegeben. Fals die bereits ergriffenen Maßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen sollten, seien weitere Schritte notwendig, heißt es in einem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen, der am Mittwoch mit den Stimmen von Grünen und CDU beschlossen wurde.

Der Landtag gebe der Landesregierung dafür «die notwendigen Handlungsmöglichkeiten, um weitere Schutzmaßnahmen ergreifen zu können». Das könnten beispielsweise weitere Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum sein oder das Verbot von Veranstaltungen. SPD-Fraktionschef Andreas Stoch sprach von einem «Freibrief» für die Regierung und kritisierte eine «Entmachtung des Parlaments». SPD-Generalsekretär Sascha Binder monierte, dass der Beschluss nicht begründet worden sei.

Mit der seit Mittwoch gültigen Corona-Verordnung behält sich die Regierung vor, «bei besonders hohem Infektionsgeschehen, spätestens, wenn die Sieben-Tages-Hospitalisierungsinzidenz die Zahl von 9 erreicht oder überschreitet, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen». Konkrete Maßnahmen wurden in die Verordnung noch nicht aufgenommen. Die Hospitalisierungsinzidenz gibt die Zahl jener Menschen an, die pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche mit einer Corona-Infektion in eine Klinik kommen.

(dpa/lsw)

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