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20211124044310

3G-Regel am Arbeitsplatz tritt in Kraft

04:14
24.11.2021
Das neue Infektionsschutzgesetz mit Regeln für 3G am Arbeitsplatz tritt an diesem Mittwoch in Kraft. Zugang zu Betrieben sollen Beschäftigte dann nur noch bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, Impfzertifikat über eine App oder Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen müssen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und auch dokumentieren. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände kritisieren einen hohen Aufwand bei den Kontrollen und die kurzfristige Umsetzung. Manche Unternehmen wollen in Übergangsregelungen nur stichprobenartig Nachweise kontrollieren.

Datenschützer sehen zudem noch offene Fragen: «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen», monierte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber. Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

Mit der 3G-Regel im Job kommt auch wieder eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - etwa bei Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

(dpa)

Corona-Spätfolgen: Verbesserungsbedarf bei Diagnose und Behandlung

04:11
24.11.2021
Mit einem neuen Fachverband soll die Behandlung von Corona-Spätfolgen verbessert werden. Für Patienten, die nach einem eigentlich milden Verlauf der Krankheit mit teils schweren Beeinträchtigungen kämpfen, gebe es «noch keinen medikamentösen kausalen Therapieansatz», sagte die Mitinitiatorin und Chefärztin der Median-Reha-Klinik Heiligendamm, Jördis Frommhold, der Deutschen Presse-Agentur. Deshalb hält sie einen stärkeren interdisziplinären Austausch für nötig. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Fachrichtungen will Frommhold einen neuen Fachverband ins Leben rufen, um die Behandlung zu verbessern.

Wie viele Patienten es insgesamt gibt, darüber fehlten aktuell noch belastbare Zahlen, heißt es vom Robert Koch-Institut (RKI). Eine im Juli 2021 im Fachmagazin «The Lancet» veröffentlichte Studie aus Deutschland bietet jedoch einen Anhaltspunkt: In der Arbeit zu Spätfolgen nach milden Corona-Verläufen heißt es, dass etwa eine von zehn Personen mit zunächst geringen oder keinen Symptomen auch Monate nach der akuten Erkrankung noch Symptome wie Atembeschwerden, Schlaflosigkeit, Geschmacksstörungen und Müdigkeit hatten.

Auch das RKI verlinkt auf diese Studie. Frommhold zufolge könnte das Krankheitsbild jetzt schon bis zu 500 000 Menschen in Deutschland betreffen.

Aus Sicht von Martin Scherer, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, besteht das Grundproblem bei Corona-Spätfolgen in der Diagnose: Ohne einen Beleg einer Covid-Infektion durch einen positiven PCR-Test oder einen Bescheid des Gesundheitsamtes sei eine Behandlung in der Praxis schwer möglich. Dies betrifft ihm zufolge jene, die nach einem milden Covid-Verlauf zeitverzögert Symptome entwickeln.

(dpa)

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