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Merz für weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte

03:52
24.11.2021
Angesichts der vierten Corona-Welle hat sich der CDU-Politiker Friedrich Merz für einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte ausgesprochen. Wer nicht geimpft oder genesen sei, solle «nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt» können, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). Eine solche Regelung sei verhältnismäßig und könnte auch sofort umgesetzt werden. Der ehemalige CDU/CSU-Fraktionschef bewirbt sich nach zwei gescheiterten Versuchen wieder um den Parteivorsitz der CDU.

Merz verwies darauf, dass Beschäftigte ohne Impfung bei einem solchen Lockdown dann auch nicht mehr arbeiten könnten. «Mit konsequenter 2G-Regelung wäre der Zugang zum Betrieb und zur Arbeitsstelle auch nur noch für Geimpfte und Genese möglich - mit allen Konsequenzen.» Es müsse gelten: «Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.»

Skeptisch bewertete Merz dagegen abermals eine Impfpflicht. «Ich bin dafür, staatliche Anordnungen nur zu treffen, wenn man sie auch durchsetzen kann», sagte er.

(dpa)

Kapitel

Dienstag, 23. November

Neue Corona-Verordnung: VfB Stuttgart vor höchstens 25 000 Fans

20:23
23.11.2021
Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart kann sein Heimspiel am Freitag gegen den FSV Mainz 05 vor höchstens 25 000 Zuschauern bestreiten. Das geht aus der neuen Corona-Verordnung hervor, welche die Landesregierung am Dienstagabend in Stuttgart verkündete. Danach dürfen von Mittwoch an die Zuschauerplätze in Stadien und Sporthallen nur noch zu 50 Prozent belegt sein, die Obergrenze liegt bei 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauern. Zudem gilt fortan die 2G-plus-Regel, das heißt nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen tagesaktuellen Test dürfen zuschauen.

Die neue Alarmstufe II mit weiteren Beschränkungen wird ausgelöst, weil der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf Intensivstationen zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten wurde. In einer Sporthalle mit beispielsweise 10 000 Plätzen dürfen nun also höchstens 5000 Zuschauer ein Spiel oder einen Wettbewerb verfolgen. Die Mercedes-Benz Arena, in der der VfB seine Heimspiele austrägt, bietet normalerweise zwar etwas mehr als 60 000 Plätze, dennoch sind dort wegen der Obergrenze nur maximal 25 000 Zuschauer zugelassen, also weniger als die Hälfte.

(dpa)

3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Was ab Mittwoch gilt

20:19
23.11.2021
Im Kampf gegen die Pandemie gelten ab Mittwoch auch am Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben soll eingedämmt werden. Mit den Regeln kommen auf Arbeitgeber und Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen», sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.» Stattdessen seien die Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe viel Spielraum - etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch, ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein.»

Beckmann, Mitglied der Geschäftsleitung beim Chemie- und Pharmakonzern Merck, spricht von einer «Irrsinnskomplexität». Merck werde für 3G-Kontrollen eine eigene App haben, um den Impf- oder Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. BASF setzt zunächst auf eine Übergangsregelung, wie der Konzern dem Wirtschaftsmagazin «Capital» bestätigte. Bis Anfang Dezember würden Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten stichprobenartig an den Werkstoren kontrollieren.

Daimler-Gesamtbetriebsratschef Michael Brecht sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei klar, dass die Beschäftigten geschützt werden müssten. «Die Umsetzung ist für Daimler jedoch ein Riesenkraftakt, der erneut jede Menge Unruhe in die Betriebe bringt.»

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von Büros oder Werken stattfinden - etwa im Handwerk. Bei vielen eher kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte es extrem schwierig werden.» Angesichts der Hürden sprechen sich die Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus - also notfalls mit Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen, da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf, sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten - etwa Schalterdienste bei nötigen Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

(dpa)

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