In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das Kabinett gab am Dienstag in Magdeburg eine 2G-Pflicht unter anderem für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels bekannt. Ausnahmen soll es für Kinder und Jugendliche geben. Die Maßnahmen seien nötig, um das Corona-Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Die Regelungen gelten von diesem Mittwoch an.
Beim 2G-Zugangsmodell seien weiter Hygienemaßnahmen nötig, es müsse ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und die Abstandsregelungen eingehalten werden, hieß es weiter. Unter die 2G-Regelung fallen auch der organisierte Sportbetrieb außer Berufssportlern und Kaderathleten, Volksfeste, Reisebusreisen, Schiffs- und Stadtrundfahrten sowie Seniorenbegegnungsstätten.
Für Diskotheken und Clubs schreibt Sachsen-Anhalt in der neuen Landesverordnung ein verpflichtendes 2G-Plus-Modell vor. Gäste müssen geimpft, genesen und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein. Dann können laut der Verordnung die Maskenpflicht und die Abstandsregelungen entfallen. 2G-Plus gilt künftig auch für Chöre.
Weihnachtsmärkte müssen den Angaben zufolge künftig eine 3G-Regelung umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und Tattoo-Studios.
Das Robert Koch-Institut (RKI) meldete für Sachsen-Anhalt am Dienstag 591,7 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, zu Beginn der Vorwoche lag der Wert noch bei 304,9. Die Zahl der in Kliniken aufgenommenen Corona-Patienten je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen lag in Sachsen-Anhalt am Dienstag laut RKI bei 11,74 und damit deutlich höher als der bundesweite Wert von 5,6.
(dpa)