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Südtirol verhängt nächtliche Ausgangssperre in 20 Gemeinden

20:13
22.11.2021
Südtirol verschärft in der Corona-Pandemie die Regeln wieder. Im Freien gilt «ab sofort» eine Maskenpflicht, wenn ein Mindestabstand von einem Meter nicht mehr eingehalten werden kann. Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen eine FFP2-Maske tragen. Der Landeshauptmann der autonomen Provinz im Norden Italiens, Arno Kompatscher, unterzeichnete am Montagabend eine entsprechende Verordnung. In 20 sogenannten roten Gemeinden mit hohen Inzidenzwerten und niedriger Impfquote tritt darüber hinaus am Mittwoch eine Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr in Kraft.

Vor die Tür dürfe man in den «roten Gemeinden» nur in dringenden Fällen oder wegen der Arbeit, hieß es weiter. Bars und Restaurants müssen demnach um 18.00 Uhr schließen. In Hotels dürfen Gäste allerdings auch danach noch bedient werden. Tanzen in Diskotheken sowie öffentliche Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind untersagt. Für Kindergärten und Schulen gelten die Einschränkungen nicht.

Kompatscher hatte die Regierung in Rom bereits gebeten, die Regionen eigenmächtig in bestimmten Fällen über strengere Corona-Maßnahmen entscheiden zu lassen. In Südtirol sind die Inzidenzwerte hoch. Viele sind ungeimpft. Insgesamt meldeten die Behörden in Italien am Montag etwas mehr als 6400 Neuinfektionen und 70 Tote mit dem Virus binnen eines Tages. Rund 87 Prozent der Bevölkerung über zwölf Jahre erhielt bislang mindestens eine Impfdosis.

(dpa)

Rechtsexperten: Allgemeine Impfpflicht verfassungsrechtlich möglich

20:13
22.11.2021
Mehrere Rechtsexperten halten eine allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus verfassungsrechtlich für möglich. Es sei zwar ein besonderer Eingriff, «wenn der Staat jetzt auch noch die körperliche Integrität der Menschen beeinträchtigt», sagte der Verwaltungsrechtler Hinnerk Wißmann von der Universität Münster der «Welt». Eine Impflicht sei jedoch das mildere Mittel, «wenn die Alternative ist, den freien Staat in Lockdown-Endlosschleifen abzuschaffen». Uwe Volkmann, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht an der Goethe-Universität Frankfurt, sagte, die individuelle Eingriffstiefe einer Impfpflicht sei geringer als «die andernfalls erforderlichen gravierenden Freiheitseinschränkungen».

Thorsten Kingreen von der Universität Regensburg hält es für ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht eine allgemeine Impfpflicht generell für unzulässig erklärt. Aktuell seien aber mildere Maßnahmen nicht ausgeschöpft worden, was für die Verhältnismäßigkeit notwendig sei, sagte er der «Welt». Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler von der Universität Oldenburg hält eine allgemeine Impfpflicht für «unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig, solange es Möglichkeiten zur Kommunikation gibt». «Anders als die Spitzenpolitiker behaupten haben Staat und Politik keineswegs bereits genug mit den skeptischen Bürgern kommuniziert.»

(dpa)

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