Letztes Update:
20211117135208

Land verschärft Maskenpflicht in Pflegeheimen

13:50
17.11.2021
Ab sofort dürfen Bewohner und Bewohnerinnen in Pflegeheimen nur noch mit FFP2-Maske besucht werden. Aufgrund der immer dramatischeren Corona-Lage gelten im Südwesten nun strengere Regeln in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch der dpa mitteilte. Besucher und Besucherinnen müssen während ihres gesamten Aufenthalts in den Einrichtungen nun wieder eine FFP2-Maske tragen statt nur einer medizinischen Maske. Bei Kindern bis 14 reicht noch eine medizinische Maske.

Auch Pflegekräfte, die Kontakt zu Patienten haben, müssen ab sofort FFP2-Masken tragen. In den Zimmern geimpfter Bewohner oder gar im Freien darf die Maske in Pflegeheimen nicht mehr abgelegt werden.

(dpa)

Corona-Überlastungsstufe in Sachsen erreicht

13:30
17.11.2021
Sachsen hat die Corona-Überlastungsstufe bei seinen Krankenhausbetten offiziell erreicht. Damit gelten ab Freitag verschärfte Regeln und Kontaktbeschränkungen. Wegen der drastisch gestiegenen Infektionszahlen will die Landesregierung zudem am Freitag vorzeitig eine neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Diese würde dann ab Montag nächster Woche gelten. Sachsen hat mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von 742,2 den mit Abstand höchsten Wert aller Bundesländer.

Als Überlastungsstufe sind im Freistaat 1300 mit Corona-Patienten belegte Betten auf den Normalstationen der Krankenhäuser festgelegt. Wird der Wert an drei Tagen hintereinander erreicht, treten ab dem übernächsten Tag verschärfte Vorschriften in Kraft. Am Mittwoch wurden 1520 belegte Betten ausgewiesen, am Dienstag waren es 1524 und am Montag 1391.

Von Freitag an dürfen sich somit Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen; Geimpfte, Genesene oder Kinder bis 16 Jahre zählen nicht mit. Das 2G-Modell (geimpft oder genesen) gilt dann auch im Einzelhandel. Davon ausgenommen sind etwa Supermärkte oder Drogerien.

(dpa)

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