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Athen verschärft Corona-Testpflichten für Ungeimpfte

17:04
02.11.2021
In Griechenland dürfen ungeimpfte Bürger ab Samstag Einrichtungen wie Behörden, Banken, Geschäfte und Friseure nur noch mit einem aktuellen negativen Corona-Test betreten. Das teilte am Dienstagabend der griechische Gesundheitsminister Thanos Plevris im Staatsfernsehen mit. Ohne Test zugänglich bleiben lebensnotwendige Geschäfte wie Supermärkte und Apotheken. Zudem können sich ab Freitag dem Minister zufolge alle vollständig geimpften Bürger ab 18 Jahre eine Auffrischungsimpfung verabreichen lassen. Ungeimpfte Berufstätige müssen bei der Arbeit künftig zwei Mal pro Woche und auf eigene Kosten einen negativen Test vorlegen.

Ungeimpfte Bürger seien anfälliger für eine Corona-Infektion und müssten deshalb auch mehr Vorsicht walten lassen, sagte Plevris zu den neuen Maßnahmen. Auch sei es nicht möglich, erneut etwa einen flächendeckenden Lockdown zu verhängen. Die Impfung sei die beste Waffe gegen die Pandemie.

In Griechenland ist die Zahl der täglichen Neuinfektionen zuletzt stark angestiegen. Am Dienstag wurden 6700 neue Fälle gemeldet - ein Rekord seit Beginn der Pandemie. Fast 90 Prozent der Corona-Intensivbetten sind belegt, 85 Prozent dieser Patienten sind nicht geimpft. Laut Plevris sind 73 Prozent der Erwachsenen im Land vollständig geimpft, auf die Gesamtbevölkerung von rund 11 Millionen Menschen gerechnet sind es 63 Prozent.

(dpa)

Spahn und RKI-Chef Wieler informieren über Auffrischungsimpfungen

16:34
02.11.2021
In der Debatte über Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus will der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an diesem Mittwoch Stellung nehmen. Bei einer Pressekonferenz in der Bundespressekonferenz in Berlin am Mittwochvormittag (11.30 Uhr) wird auch der Präsident des Robert Koch-Instituts, Lothar Wieler, erwartet.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt sogenannte «Booster»-Impfungen bisher vor allem für Menschen ab 70 und Risikogruppen. Die Stiko und Ärztevertreter hatten am Dienstag dafür plädiert, entsprechend dieser Empfehlung zunächst bestimmte Gruppen zum Vermeiden schwerer und tödlicher Verläufe erneut zu impfen. Spahn plädierte dafür, bereits Menschen ab 60 zur erneuten Impfung einzuladen. Er wies zudem darauf hin, dass laut Impfverordnung grundsätzlich alle Menschen Anspruch auf eine Auffrischungsimpfung hätten.

(dpa)

Zu viele Intensivbetten belegt: Corona-Warnstufe tritt in Kraft

16:33
02.11.2021
In Baden-Württemberg tritt am Mittwoch die Corona-Warnstufe in Kraft. Die Zahl der Covid-19-Patienten auf Intensivstationen hat am Dienstag den zweiten Werktag in Folge den Wert von 250 überschritten, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Stuttgart mitteilte. Damit gelten künftig wieder strengere Regeln vor allem für Ungeimpfte.

Die erste kritische Marke sei erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag mit. «Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen.» Dort lägen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, so Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse. «Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems», teilte der Gesundheitsminister mit.

Für Ungeimpfte bedeutet die Warnstufe wieder umfassendere Testpflichten sowie die Rückkehr von Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig bei zahlreichen Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen etwa im Restaurant, Kino oder Schwimmbad einen PCR-Test vorweisen. Ein Schnelltest reicht dann nicht mehr aus. Bislang war im Freien bei Museen, Messen oder Kantinen kein Test nötig. Auch hier ist künftig ein 3G-Nachweis gefordert, im Freien genügt aber meist ein Schnelltest.

Zudem sehen die strengeren Regeln wieder eine Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt und fünf weitere Personen vor. Geimpfte und Genese sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.

Die Warnstufe der Corona-Verordnung tritt in Kraft, wenn die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten an zwei Werktagen in Folge den Wert von 250 erreicht oder die Zahl der Corona-Infizierten pro 100 000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in Kliniken eingewiesen wird, an fünf Werktagen in Folge auf den Wert von 8 oder darüber steigt. Das Wochenende und Feiertage unterbrechen die Zählung nicht.

Bereits am Freitag der vergangenen Woche war die für die Warnstufe erforderliche Auslastung der Intensivbetten mit 259 erstmals erreicht. Da das Wochenende und ein Feiertag folgten, wurde die Warnstufe trotz der weiter steigenden Intensivbettenbelegung erst am Dienstag ausgerufen. Damit die strengeren Regeln wieder außer Kraft treten, müssen die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben.

(dpa)

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