Ein Bürger hat im Wahllokal in der Nordstadtschule kurzzeitig für Aufruhr gesorgt. Der Mann wollte am Mittag ohne Maske wählen und berief sich darauf, dass dies bundeseinheitlich erlaubt sei. Um die Situation zu entspannen, erlaubten ihm die Wahlhelfer - nach kurzer Beratung - ohne Mund-Nasen-Schutz sein Kreuzchen zu machen. Dazu wurden alle Fenster geöffnet und der Bürger durfte allein (mit allen Wahlhelfern) im Lokal wählen. Generell besteht in den Wahllokalen für alle Personen außer Kinder bis einschließlich fünf Jahren und Personen, denen das Tragen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, eine Pflicht zum Tragen einer Maske.
Thomas Meyer/Sven Sartison