Unionskanzlerkandidat Armin Laschet faltete beim Wählen heute vor laufenden Kameras seinen Wahlzettel nach außen und macht damit sichtbar, wo er seine Kreuze gesetzt hat. Im Netz sorgte dies für viel Aufregung. Aus diesem Grund hat sich der Bundeswahlleiter zu Wort gemeldet, die Wahlvorschriften seien hier eindeutig: Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden. Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.
Maximo Gonzalez