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2G-Modell an der Hamburgischen Staatsoper ab 1. November

09:59
29.09.2021
Die Hamburgische Staatsoper setzt auf das 2G-Modell: Vom 1. November an dürfen nur noch Geimpfte und Genesene die Vorstellungen der Staatsoper und des Hamburg Balletts im Großen Haus besuchen, teilte die Staatsoper am Mittwoch mit. Das gelte ebenso für die Konzerte des Philharmonischen Staatsorchesters in der Elbphilharmonie. «Wir wollen allen Besucherinnen und Besuchern mit Impf- oder Genesenen-Nachweis wieder uneingeschränkten und unbeschwerten Zutritt bieten», heißt es in der Mitteilung.

Die Corona-Verordnung des Hamburger Senats eröffnet die Möglichkeit, Veranstaltungen nach dem 2G-Modell anzubieten und damit einhergehend die Abstandsgebote und die Maskenpflicht in Foyers und im Zuschauerraum wieder aufzuheben. Nach aktueller Rechtslage erfüllen auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre den 2G-Status.

Bis zum 31. Oktober gelte weiterhin das 3G-Modell, bei dem der Besuch auch mit einem gültigen Testnachweis möglich ist. Vom 1. November an können wieder alle 1600 Plätze im Großen Haus belegt werden.

(dpa)

Gesundheitsämter können Infektionswarnungen über Luca-App senden

09:34
29.09.2021
Die Gesundheitsämter in Deutschland können künftig Nutzerinnen und Nutzer der Luca-App über die Anwendung selbst auf ein erhöhtes individuelles Corona-Infektionsrisiko hinweisen.

Die neuen Risikohinweise seien in den vergangenen zwei Wochen intensiv von über 20 Gesundheitsämtern erprobt und feinjustiert worden, erklärte Patrick Hennig, Geschäftsführer der Culture4Life GmbH, am Mittwoch in Berlin.

Nach einer weiteren Testphase werde die Funktion im Herbst für alle Gesundheitsämter freigeschaltet. Damit können die Ämter viele Menschen gleichzeitig erreichen, ohne sie einzeln anrufen zu müssen.

Die Verantwortlichen in den Gesundheitsämtern können bei der Kontaktaufnahme über die Luca-App zwischen zwei verschiedenen Abstufungen wählen. Zum einen können die Nutzer über ein allgemeines Infektionsrisiko informiert werden.

Sollten sich an einem mit der Luca-App erfassten Ort mehrere Personen aufgehalten haben, die später positiv auf das Coronavirus getestet wurden, können die Gesundheitsämter auch eine gezielte Infektionswarnung aussprechen und die gefährdeten Personen auf Testzentren in der Umgebung hinweisen.

Die Luca-App will die Zettelwirtschaft ersetzen, die bei einer analogen Erfassung der Besuche von Restaurants, Ausstellungen und anderen Events entsteht.

Die Anwendung wird seit Monaten von Datenschutz-Aktivisten und etlichen Sicherheitsforschern kritisiert. Sie stören sich unter anderen an der zentralen Datenspeicherung und halten die App für unwirksam. Zu den Luca-Skeptikern gehören auch einzelne Vertreter von Gesundheitsämtern, etwa in Berlin-Neukölln.

Ausgebaut werden auch die Systemhinweise der Luca-App, wenn die Gesundheitsämter auf die Daten der Nutzer zugreifen. So sollen die Anwender künftig auch darauf hingewiesen werden, wenn es an einem Luca-Standort es für einen bestimmten Zeitraum mehrere
Anfragen im Rahmen einer Infektionsnachverfolgung gab. Möglicherweise
handelt es sich dann um einen Ort mit erhöhtem Infektionsgeschehen.

Die Hinweise des Luca-Systems erfolgen über die App selbst, da aus Datenschutzgründen keine E-Mail-Adressen erfasst werden. Die App validiert bei der Ersteinrichtung aber, ob die Nutzer jeweils eine gültige Telefonnummer eingegeben haben.

(dpa)

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