Letztes Update:
20210925100332

Corona-Impfung in Stuttgarter Wilhelma

09:03
25.09.2021
Wilhelma-Besucherinnen und -besucher können sich am Samstag vor Ort gegen das Coronavirus impfen lassen. Damit beteiligt sich der Zoologisch-Botanische Garten in Stuttgart an der Aktionskampagne des Landes. Die Spritzen setzt ein mobiles Impfteam des Robert-Bosch-Krankenhauses. Es sind sowohl Erst- und Zweitimpfungen als auch Auffrischungen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Johnson&Johnson möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig. Das Team steht von 10.00 bis 13.00 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr bereit.

Wilhelma-Direktor Thomas Kölpin sagte laut Mitteilung: «Wir wollen hier niemanden dazu überreden, sondern Menschen, denen bisher die passende Gelegenheit oder der letzte Impuls gefehlt hat, eine einfache und angenehme Option bieten, sich den Piks auch spontan abzuholen.» Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Impfaktion gibt es Bewirtung und ein Gewinnspiel - wer sich bei der Aktion impfen lässt, dem winkt eine der seltenen Tierbegegnungen mit Kamelen.

(dpa/lsw)

2G-Hamburg lässt die Masken fallen

08:58
25.09.2021
Nach langen Einschränkungen in der Corona-Pandemie hat Hamburg die Masken fallen lassen: In Clubs, Bars, Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen, die am sogenannten 2G-Modell teilnehmen, gibt es seit 0.00 Uhr am Samstagmorgen auch keine Beschränkungen mehr bei der Zahl der Besucher oder Teilnehmer einer Veranstaltung. Wo also nur Geimpfte und Genesene hinein dürfen, kann abstandslos und ohne Maske bis auf den letzten Platz gefeiert, getanzt, können Filme und Theater geschaut oder bei sportlichen Wettkämpfen mitgefiebert werden. Allerdings müssen weiter Kontaktdaten erhoben und Hygienekonzepte eingehalten werden. Eine entsprechende Eindämmungsverordnung des Senats war am Freitag erlassen worden.

Auf Wochenmärkten entfällt zudem die Maskenpflicht für Verkäufer. Für Kunden gilt sie aber wie in Supermärkten weiter. Außerdem können negative Corona-Test-Bescheinigungen vom Arbeitgeber von Ungeimpften nur noch für berufliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise nicht mehr für einen Besuch im Kino. Bei Sportveranstaltungen müssen die Besucherströme an den Ein- und Ausgängen entzerrt werden. Finden die Veranstaltungen in Innenräumen statt, müssen Luftfilteranlagen vorhanden sein.

Hamburg hatte das 2G-Optionsmodell als erstes Bundesland Ende August eingeführt. Die neue Verordnung gilt bis zum 23. Oktober. Für Betriebe oder Veranstaltungen, die nach dem 3G-Modell neben Geimpften und Genesenen weiterhin auch von ungeimpften negativ Getesteten besucht werden dürfen, bleibt bis auf Weiteres alles beim Alten.

(dpa)

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