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Arbeitgeberverband begrüßt Wegfall der Entschädigung bei Quarantäne

08:34
23.09.2021
Der Verband «Unternehmer Baden-Württemberg» hat es begrüßt, dass Arbeitnehmer für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Corona-Quarantäne künftig nicht mehr entschädigt werden sollen.

«Wir halten das für sehr sinnvoll. Es ist eine Frage der Solidarität, dass denjenigen, die sich aus freien Stücken gegen eine Impfung entscheiden, keine Fortzahlung gewährt wird», sagte Hauptgeschäftsführer Peer-Michael Dick am Donnerstag dem Sender SWR Aktuell.

Dick betonte jedoch auch, dass viele Fragen der Praxis noch offen seien. Etwa die Frage, wie Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter erfahren könnten. Das Frage-Recht habe man schon seit einigen Wochen gefordert, sagte Dick.

Die Politik verlange zwar ausgeklügelte Hygiene-Konzepte, verweigere aber den Unternehmen das Recht, nach dem Impfstatus zu fragen. «Wir halten das für schwierig», so der Arbeitgebervertreter.

Zudem äußerte Dick Bedenken, Menschen könnten während einer Quarantäne die Möglichkeit zur Krankschreibung ausnutzen. «Wir fürchten durchaus einen gewissen Anstieg von – ich sage mal ‚nicht ganz korrektem‘ Verhalten», sagte Dick dem Sender. So könnten sich Mitarbeiter ohne Impfung krankschreiben lassen, um die Quarantäne zu umgehen.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben am Mittwoch beschlossen, dass es für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten Quarantäne spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr geben soll. Greifen soll dies für alle, für die es eine Impfempfehlung gibt und die sich auch impfen lassen können.

(dpa)

VGH lehnt Eilantrag gegen Masken- und Testpflicht an Schulen ab

08:18
23.09.2021
Masken und Tests in Schulen müssen weiterhin sein: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einen dagegen gerichteten Eilantrag einer Fünftklässlerin aus dem Neckar-Odenwald-Kreis als unbegründet abgelehnt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, sind die Regelungen zur Masken- und Testpflicht auch im neuen Schuljahr voraussichtlich rechtmäßig. Der Beschuss (AZ:1 S 2944/21 - 22. September 2021) sei unanfechtbar. Schon im vergangenen Schuljahr hatte der VGH über zwei Dutzend Anträge gegen die Maskenpflicht abschlägig beschieden.

Die Maskenpflicht diene dem legitimen Zweck, das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler sowie einer potenziell sehr großen Zahl von Menschen zu schützen. Darüber hinaus solle damit trotz des anhaltenden Infektionsgeschehens Präsenzunterricht ermöglicht werden. Der sei vor dem Hintergrund der sozialen Teilhabe und der Bildungsgerechtigkeit nicht zu beanstanden.

Aus Sicht des Gerichts sind Einschränkungen durch Maske und Tests für die Schülerin zumutbar. Gerade in Schulen habe es vor den Sommerferien zahlreiche Ausbrüche gegeben. Nun sei aus den Erfahrungen des letzten Herbstes zu erwarten, dass aufgrund eingetragener Infektionen aus dem Ausland die Zahl der Infizierten auch im Schulbereich steige. Dies gelte umso mehr, als die Grundinzidenz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höher sei. Das Gericht verwies zudem auf zahlreiche Erleichterungen bei der Maskenpflicht im Schulalltag; so seien immer wieder Masken-Pausen möglich.

Regelmäßige Tests könnten dazu führen, dass Infektionen nicht in die Schule kommen oder oder schnell erkannt werden. Infizierte könnten so rasch isoliert und Infektionsketten unterbrochen werden.

(dpa)

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