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Spahn: Entschädigungsregelung bei Quarantäne Frage der Fairness

12:57
22.09.2021
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat das geplante Ende von Entschädigungszahlungen bei Quarantäne für die meisten Ungeimpften erneut verteidigt. Der CDU-Politiker verwies am Mittwoch in Berlin darauf, dass dies bereits jetzt so durch das Infektionsschutzgesetz vorgesehen sei.

Es gehe nicht um Druck, sondern es sei auch eine Frage von Fairness, sagte Spahn. Diejenigen, die sich und andere durch eine Impfung schützten, hätten die berechtigte Frage, warum sie für andere, die nicht geimpft seien und in Quarantäne müssten, mitzahlen. «Und dann ist es eben auch wichtig, wenn Menschen sagen, es ist ihre freie, persönliche Entscheidung - das bleibt es auch - ob sie sich impfen lassen oder nicht, dass mit dieser Entscheidung dann eben auch die Verantwortung kommt, finanzielle Folgen zu tragen.»

Der 1. November wurde nach Spahns Angaben gewählt, damit auch Menschen, die sich jetzt noch für eine Impfung entscheiden, genug Zeit bleibt, so dass sie nicht von der Regelung betroffen sind.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern hatten sich darauf verständigt, dass Menschen, die sich gegen Corona impfen lassen können, dies aber nicht tun, bei Verdienstausfällen wegen angeordneter Corona-Quarantäne spätestens ab 1. November keine Entschädigung mehr bekommen sollen.

(dpa)

Holetschek: Lohnfortzahlung für Ungeimpfte wäre unsolidarisch

12:57
22.09.2021
Eine Fortzahlung von Verdienstausfällen für Ungeimpfte wegen Corona-Quarantäneauflagen wäre nach Ansicht von Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) unsolidarisch. «Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen. Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer –, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch», sagte der amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.

Selbstverständlich gebe es aber auch Ausnahmen, betonte Holetschek: «Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, darf dies mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Absonderungsanordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls weiter Geld.» Holetschek appelliert an alle Ungeimpften, sich impfen zu lassen: «Wer geimpft ist, muss als Kontaktperson nicht in Quarantäne – und hätte somit auch keinen Verdienstausfall.»

Die Gesundheitsminister von Bund und Länder hatten sich zuvor darauf geeinigt, dass die meisten Nicht-Geimpften, bei einer angeordneten Corona-Quarantäne spätestens ab 1. November keine Lohnfortzahlung mehr erhalten sollen.

(dpa)

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