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Hunderte abgelaufene Impfdosen von Moderna verabreicht

15:14
17.09.2021
Wegen eines falschen Etiketts sind in Sindelfingen, Reutlingen und Esslingen 840 abgelaufene Dosen des Corona-Impfstoffs von Moderna verabreicht worden. Der Impfstoff wurde vorschriftsmäßig in Kühlboxen transportiert. Auf den Paketen war eine längere Ablaufzeit notiert, wie die drei zuständigen Landkreise am Freitag mitteilten. Daher sei der Impfstoff teilweise noch gespritzt worden. Das Datum habe sich später als falsch herausgestellt. Die Verantwortlichen erwarteten wegen des Fehlers zunächst keine Folgen für die Betroffenen.

«Es gibt bisher keine Rückschlüsse, dass sich aus der längeren Aufbewahrungszeit Auswirkungen auf die Wirksamkeit ergeben hätten», sagte die ärztliche Leiterin des Sindelfinger Kreisimpfzentrums, Martina Burchert-Graeve. Einer neuen Studie des Herstellers zufolge sei der Impfstoff so stabil, dass er drei Monate lang bei normalen Kühlschranktemperaturen gelagert werden könne. In Europa gelte aber derzeit noch die Vorgabe der Europäische Arzneimittel-Agentur, nach der die Lagerung eine Dauer von 30 Tagen nicht überschreiten soll.

Die Impfdosen in Sindelfingen wurden den Angaben nach zwischen dem 8. August und 14. September, in Reutlingen und Esslingen ab dem 9. September verabreicht. Betroffenen können bei Bedarf vier Wochen nach der Zweitimpfung einen Test machen, wie wirksam die Impfung war. Hierzu sollen sie einen Brief erhalten. An ihrem Status als Geimpfter ändere sich nichts.

(dpa)

Viele Kinder in Österreich wegen Corona von Schule abgemeldet

15:14
17.09.2021
In Österreich hat sich die Zahl der Schulabmeldungen angesichts der Corona-Pandemie verdreifacht. Insgesamt 7515 Kinder bis zum neunten Schuljahr sind im neuen Schuljahr in häuslichem Unterricht, wie aus Zahlen des Bildungsministeriums hervorgeht. Im Vorjahr waren es rund 2600.

In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Ein Hausunterricht kann nur untersagt werden, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist. Am Ende des Schuljahrs ist an einer Schule eine sogenannte Externistenprüfung über den Unterrichtsstoff zu absolvieren.

Das Bildungsministerium will künftig die Regeln für häuslichen Unterricht verschärfen. Obendrein hatte es die Eltern mehrfach darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zur Phase des generellen Fernunterrichts nun das Lernen zu Hause nicht mehr durch die Lehrer unterstützt wird.

(dpa)

Ischgl-Prozess: Corona-Hinterbliebene wollen Gerechtigkeit statt Geld

15:13
17.09.2021
Es geht ihnen nicht um Geld. Zumindest nicht hauptsächlich. Bei dem ersten Prozess um den Corona-Ausbruch im Tiroler Skiort Ischgl machten Angehörige von Todesopfern am Freitag im Wiener Landgericht klar, dass für sie Transparenz und Verantwortung im Vordergrund stehen. Die Witwe und der Sohn eines an Corona gestorbenen Österreichers, der sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll, fordern rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat. Das Urteil wird schriftlich ergehen.

«Mir geht es um Gerechtigkeit», betonte der Sohn am Rande des Prozesses. «Falls es einen Schadenersatz gibt, werden wir das Geld natürlich spenden», sagte er und verwies auf karitative Organisationen. Sein 72-jähriger Vater starb im April 2020 mit einer schweren Covid-19-Erkrankung, kurz nachdem er von einem Skiurlaub mit Freunden aus dem Après-Ski-Paradies zurückgekehrt war.

Die Familie des Österreichers ist nicht die einzige, die auf Schadenersatz klagt. Auch mindestens 15 andere Angehörige sind der Ansicht, dass Österreichs Behörden im März 2020 zu spät auf die ersten Infektionen in Ischgl reagierten, und dass die unkontrollierte Massenabreise der Gäste zu weiteren Ansteckungen sowie zur Verbreitung des Virus in Europa führte.

In den kommenden Wochen erwartet auch die Deutsche Dörte Sittig aus der Nähe von Köln ihren Gerichtstermin in Wien. Schon am Freitag beobachtete die Partnerin eines verstorbenen Wintersportlers vor Ort den ersten Prozess. Sie wolle hauptsächlich ein Schuldeingeständnis des Staats, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. «Ich erwarte einfach, dass man sagt: Da haben wir nicht rechtzeitig reagiert.»

Doch davon waren die Rechtsvertreter Österreichs am Freitag weit entfernt. Eine einvernehmliche Lösung, wie sie Klägeranwalt Alexander Klauser vorschlug, lehnten sie ab. Die Republik vertritt die Auffassung, dass Regierung und Behörden mit dem damaligem Wissen über das Virus richtig handelten und die Klage deshalb grundlos ist.

Laut Klauser sind rund 11 000 Corona-Fälle in verschiedenen Ländern auf Ischgl-Heimkehrer zurückzuführen. Behörden hätten aus wirtschaftlichen Überlegungen keine ausreichenden Gesundheitsmaßnahmen festgelegt. Außerdem habe Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am 13. März eine Quarantäne für Ischgl ohne Vorbereitungszeit verkündet. Tausende Urlauber seien dadurch chaotisch und dicht an dicht gedrängt geflohen. «Wer sich noch nicht in der Woche davor mit dem Coronavirus infiziert hatte, infizierte sich jetzt in überfüllten Pkws und Skibussen», sagte Klauser vor Journalisten.

Klauser forderte wissenschaftliche Gutachten und Behördenprotokolle. Außerdem schlug er eine dreimonatige Pause des zivilrechtlichen Prozesses vor. In dieser Zeit würde sich herausstellen, ob die Staatsanwaltschaft Innsbruck wegen der Causa Ischgl strafrechtliche Anklagen gegen Behördenvertreter erheben werde. Doch die Richterin wies ihn ab. Da alle relevanten Informationen über das Handeln der Behörden bekannt seien, schloss sie das Verfahren und kündigte ein schriftliches Urteil an. Das könne mehrere Wochen dauern, sagte eine Gerichtssprecherin.

(dpa)

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