Letztes Update:
20210914104157

Neue Corona-Kriterien und Impfstatus-Auskunft treten in Kraft

10:40
14.09.2021
Für den Kampf gegen die Corona-Pandemie im Herbst und Winter können jetzt weitere Maßnahmen umgesetzt werden. Von Bundestag und Bundesrat beschlossene Neuregelungen zu den Bewertungskriterien der Pandemielage und zu Auskünften zum Impfstatus von Beschäftigten wurden am Dienstag im Bundesgesetzblatt verkündet und treten damit an diesem Mittwoch in Kraft.

Wesentliche Messlatte zur Lage-Einschätzung soll demnach die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken sein. Diese soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten. Berücksichtigt werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.

Zudem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind.

Neben den Änderungen im Infektionsschutzgesetz tritt auch das Gesetz in Kraft, mit dem ein Hilfsfonds nach der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli eingerichtet wird. Für den Wiederaufbau vor allem im Westen Deutschlands sollen in den nächsten Jahren bis zu 30 Milliarden Euro bereit gestellt werden.

(dpa)

Strengere Corona-Regeln im Südwesten wohl ab Donnerstag

10:38
14.09.2021
Ab Donnerstag sollen strengere Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg in Kraft treten. Das kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an. Die überarbeitete Corona-Verordnung sei bereits in den Ressorts abgestimmt. Er denke, dass sie bereits ab Donnerstag in Kraft treten könne, sagte Lucha. Damit bekommt das Land ein mehrstufiges Warnsystem, dass sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet. Eine erste sogenannte Warnstufe soll landesweit gelten, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder 8 von 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert worden sind. Dann hätten etwa Ungeimpfte nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen.

In einem zweiten Schritt gilt künftig landesweit die 2G-Regel (Geimpfte und Genesene), sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann hätten Ungeimpfte unter anderem keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Es handle sich nicht um eine Strafaktion, sondern habe epidemiologische Gründe, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Ungeimpfte seien die Träger der Pandemie. Er wolle sich in einem Podcast diese Woche speziell an Impfgegner wenden.

(dpa)

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