n den Flutkatastrophen-Regionen in Nprdrhein-Westfalen dürfen für die Bundestagswahl auch Zelte, Container oder Busse als Wahlraum genutzt werden. Dies ist für den Fall erlaubt, dass ein vorgesehener Wahlraum nicht mehr nutzbar ist, wie aus einem Erlass des Landeswahlleiters an die Bezirksregierungen Köln und Arnsberg hervorgeht, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Da in den Hochwasser-Gebieten viele Menschen ihr Haus und damit ihre Postadresse verloren haben, gibt es auch mit Blick auf die Wahlbenachrichtigungen eine spezielle Lösung: Der Landeswahlleiter empfiehlt, deren Inhalt bei Bedarf zum Beispiel auch mit Plakaten bekannt zu machen.