Letztes Update:
20210810153306

Eilmeldung - Bund und Länder beschließen Ende von kostenlosen Corona-Tests

13:31
10.08.2021
Corona-Tests müssen Ungeimpfte ab dem 11. Oktober in der Regel selbst bezahlen. Bund und Länder verständigten sich an Dienstag Regierungskreisen zufolge darauf, dass der Bund das Angebot kostenloser Bürgertests für alle dann beendet. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, soll es aber weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests geben.

Dies gilt insbesondere für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bund und Länder begründen dies damit, dass mittlerweile allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden könne. Eine dauerhafte Übernahme der Kosten für alle Tests durch den Bund und damit die Steuerzahler sei daher nicht angezeigt. 

Reuters

Bund und Länder haben das Ende von kostenlosen Corona-Tests beschlossen. Richtig so?
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Kreise: Regierung einigt sich auf längere Corona-Wirtschaftshilfen

14:44
10.08.2021
Die Bundesregierung hat sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur auf die Verlängerung von Corona-Wirtschaftshilfen geeinigt. Die bisher bis Ende September laufende Überbrückungshilfe III Plus sowie die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld sollen bis Jahresende verlängert werden, wie es am Dienstag in Regierungskreisen am Rande der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder hieß.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie auf Jobs und Firmen abzufedern.

Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als „Überbrückungshilfe III Plus“ bis September fortgeführt wird. Neu ist eine „Restart-Prämie“, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen.
Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

dpa

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