Arbeitgeber in Deutschland sollen Corona-Impfungen künftig ausdrücklich während der Arbeitszeit ermöglichen müssen. «Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen zu lassen», heißt es im Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für eine neue Arbeitsschutzverordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zudem sollen Arbeitgeber die Betriebsärztinnen und -ärzte und ihre überbetrieblichen Dienste, die Schutzimpfungen im Betrieb durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen. Die Impfbereitschaft soll durch eine Ansprache der Beschäftigten und durch eine innerbetriebliche Informationskampagne gefördert werden.
Künftig sollen Arbeitgeber bei ihren Anti-Corona-Hygienekonzepten auch den Impf- oder Genesenen-Status der Beschäftigten berücksichtigen können, sofern dieser ihnen bekannt ist. Die entsprechend aktualisierte Arbeitsschutzverordnung wird derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt und soll kommenden Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden.
(dpa)