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Pflichtquarantäne nach Kontakt zu Corona-Infizierten endet in England

08:10
16.08.2021
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen in England und Nordirland künftig nicht mehr verpflichtend in Quarantäne gehen, wenn sie vollständig geimpft sind. Stattdessen sollen Betroffene einen PCR-Test machen, wie aus den neuen Richtlinien der britischen Regierung hervorgeht, die seit Montag gelten. Der Test ist jedoch nicht verpflichtend.

Ähnliche Regeln gelten bereits in Schottland und Wales. Auch für Minderjährige werden die Quarantäneregeln gelockert, was deutlichen Einfluss auf den Schulbetrieb nach den Sommerferien haben dürfte.

Der Gesundheitsforscher Stephen Reicher erklärte, die Regierung müsse die Bevölkerung weiterhin dazu aufrufen, nach Kontakten zu Infizierten PCR-Tests zu machen. «Man ist nicht unverletzlich, wenn man doppelt geimpft ist, es gibt immer noch eine gewisses Risiko, dass man sich infiziert und andere ansteckt», sagte er dem Sender BBC.

Nach Hoffnung der britischen Regierung soll die Lockerung ein Ende de «Pingdemic» bedeuten: In den vergangenen Wochen waren Hunderttausende nach Kontakten zu Corona-Infizierten per Corona-App «gepingt» oder auf anderem Wege benachrichtigt und in Quarantäne geschickt worden. Das führte dazu, dass es in vielen Bereichen - etwa bei der Müllabfuhr, bei Lastwagenfahrern oder in der Gastronomie - zu massiven Personalausfällen kam.

(dpa)

Weitreichende Lockerungen für Geimpfte und Genesene sind in Kraft

05:23
16.08.2021
Eine neue Corona-Verordnung mit weitreichenden Lockerungen für geimpfte und vom Virus genesene Menschen tritt am Montagmorgen in Baden-Württemberg in Kraft. Wer zu einer dieser beiden Gruppen gehört, genießt unabhängig von lokalen oder regionalen Corona-Inzidenzen von Wochenbeginn an in vielen Bereichen wieder größere Freiheiten. Ungeimpfte und Nicht-Genesene müssen hingegen jetzt wesentlich häufiger als bisher negative Antigen-Schnelltests vorweisen, die jeweils nicht älter als 24 Stunden sein dürfen. Das gilt etwa für Besuche in Museen, Hotels, Fitnessstudios, bei Ausstellungen, beim Friseur sowie in Restaurants in Innenräumen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind unter anderem noch nicht eingeschulte Kinder. Schüler müssen nach Regierungsangaben ebenfalls keine separaten Tests vorweisen, sofern sie schon in ihren Schulen einer regelmäßigen Corona-Testung unterliegen.

Für ungeimpfte und nicht genesene Gäste von Clubs und Diskotheken ist kein Antigen-Schnelltest ausreichend, sondern hier muss im Vorfeld sogar ein negativer PCR-Test gemacht werden, der beim Eintritt maximal 48 Stunden alt sein darf und vergleichsweise teuer ist.

Bisherige Kontaktbeschränkungen und Regelungen für private Veranstaltungen und Feiern werden aufgehoben. Anderswo bleibt - auch für Geimpfte und Genesene - die Maskenpflicht erhalten. Sie gilt etwa im Nahverkehr, im Einzelhandel, in Hotels und bei den allermeisten nicht-privaten Veranstaltungen zumindest in geschlossenen Räumen.

(dpa/lsw)

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