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Kretschmann: «Haben uns zielgerichtet auf den Winter vorbereitet»

17:19
10.08.2021
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat die Vereinbarungen von Bund und Ländern zum künftigen Umgang mit Geimpften und Ungeimpften in der Corona-Pandemie begrüßt. «Wir haben uns zielgerichtet auf den Herbst und Winter vorbereitet, die jetzigen Verordnungen werden sehr bald durch ein 3-G-Regelwerk abgelöst», sagte Kretschmann der Deutschen Presse-Agentur im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Geimpfte und Genesene erhielten einen Großteil ihrer Freiheiten zurück, Nichtgeimpfte müssten einen negativen Corona-Test vorweisen.

«Ich begrüße, dass die Tests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei sind, denn wir haben für alle Menschen ein kostenloses Impfangebot, das jeder wahrnehmen kann», sagte der Grünen-Politiker. «Für die, die es nicht wahrnehmen möchten, kann die Allgemeinheit nicht auf ewig aufkommen.» Die Grundregeln wie Abstandhalten, Hygiene, Lüften und Maskenpflicht würden weiterhin gelten.

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. die Vorgabe gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) lobte die vereinbarte Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. «Solange die coronabedingten Einschränkungen im Wirtschaftsleben andauern, haben auch die Ziele dieser Maßnahmen weiterhin ihre Gültigkeit: die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stabilisierung der betroffenen Unternehmen.» 

(dpa/lsw)

Beschluss: Sportgroßveranstaltungen vor maximal 25 000 Zuschauern

17:02
10.08.2021
Sportgroßveranstaltungen dürfen zunächst nur vor maximal 25 000 Zuschauern stattfinden. Das haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Dienstag bei ihrer Konferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel beschlossen. «Die Länder sind sich einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauenden die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25 000 Zuschauenden», heißt es im Beschlusspapier.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) sagte, man sehe, «dass wir uns etwas zutrauen können, zulassen können, aber nicht in jeder Form, weil wir nicht komplett über den Berg sind.» Die Zahl von 25 000 Besuchern mache deutlich, dass Großveranstaltungen möglich seien, «aber mit Regeln, mit Abständen, die berücksichtigt werden können bei der Veranstaltung», betonte Müller. Außerdem gelte es zu vermeiden, dass es davor oder danach zu großen Ansammlungen komme, wo Gefährdungen entstünden. Auch Bayern werde nach guten Erfahrungen bei der Fußball-EM - wo München deutscher Spielort war - die maximale Zahl an Zuschauern ausschöpfen, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Man wolle die sogenannte 3G-Regel - also der Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete - unter anderem auch bei Sportveranstaltungen in Innenräumen und beim Sport im Innenbereich durchsetzen, sagte Bundeskanzlerin Merkel (CDU). Die Länder können aber Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt werden kann. Dafür muss ein Landkreis eine Inzidenz stabil unter 35 haben oder das Indikatorensystem eines Landes muss ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegeln, so dass ein Anstieg der Infektionen durch eine Aussetzung der Regelung nicht zu erwarten ist.

(dpa)

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