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18 neue Corona-Fälle bei Olympischen Spielen in Tokio

06:46
01.08.2021
Im Umfeld der Olympischen Spiele in Tokio sind 18 neue Corona-Fälle registriert worden. Das vermeldeten die Organisatoren am Sonntag. Der Höchstwert war am Freitag mit 27 Neuinfektionen erreicht worden. Ein Athlet aus dem olympischen Dorf ist betroffen.

Die Zahl der positiven Tests rund um die Wettkämpfe in Japan stieg damit auf 259. Insgesamt infizierten sich demnach bislang 24 Sportler mit dem Coronavirus. Am Tag der Eröffnungsfeier hatte es im deutschen Team in Radsportler Simon Geschke den ersten Corona-Infizierten gegeben.

(dpa)

Inzidenz steigt weiter - 2097 Neuinfektionen

06:45
01.08.2021
Die Sieben-Tage-Inzidenz steigt weiter kontinuierlich an. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Sonntagmorgen lag sie bei 17,5 - am Vortag hatte der Wert 16,9 und beim jüngsten Tiefststand am 6. Juli 4,9 betragen. Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen eines Tages 2097 Corona-Neuinfektionen. Das geht aus Zahlen vom Sonntagmorgen hervor, die den Stand des RKI-Dashboards von 04.19 Uhr wiedergeben. Zum Vergleich: Vor einer Woche hatte der Wert bei 1548 Ansteckungen gelegen.

Die Inzidenz war in der Pandemie bisher Grundlage für viele Corona-Einschränkungen, etwa im Rahmen der Ende Juni ausgelaufenen Bundesnotbremse. Künftig sollen daneben nun weitere Werte wie Krankenhauseinweisungen stärker berücksichtigt werden.

Deutschlandweit wurde den neuen Angaben zufolge binnen 24 Stunden ein Todesfall verzeichnet. Das RKI zählte seit Beginn der Pandemie 3 771 262 nachgewiesene Infektionen mit Sars-CoV-2. Die tatsächliche Gesamtzahl dürfte deutlich höher liegen, da viele Infektionen nicht erkannt werden.

Die Zahl der Genesenen gab das RKI mit 3 654 500 an. Die Zahl der Menschen, die an oder unter Beteiligung einer nachgewiesenen Infektion mit Sars-CoV-2 gestorben sind, stieg auf 91 659.

(dpa)

Die neuen Corona-Regeln für Einreisen nach Deutschland

06:44
01.08.2021
Strengere Testpflichten bei der Einreise nach Deutschland sollen eine Corona-Ausbreitung zum Ende der Sommerferien verhindern. Kernpunkte der Neuregelung, die seit Sonntag greift:

NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.

VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.

KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.

TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich - auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.

RISIKOGEBIETE: Es gibt statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies «Hochrisikogebiete» mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.

QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.

ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

SANKTIONEN: Bei Verstößen drohen Bußgelder - etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25 000 Euro betragen.

(dpa)

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