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US-Gesundheitsbehörde: Delta so ansteckend wie Windpocken

13:41
30.07.2021
Die Delta-Variante des Coronavirus ist der US-Gesundheitsbehörde CDC zufolge so ansteckend wie Windpocken und kann den Schutz von Impfungen leichter durchbrechen. Die Virusmenge in Infizierten sei dabei deutlich höher als bei der ursprünglichen Variante und eine Ansteckung könne leichter weitergegeben werden, heißt es in einer internen CDC-Präsentation, die von der «Washington Post» veröffentlicht wurde.

Die Erkenntnisse der Behörde stellen dabei allerdings nicht die Wirksamkeit der Impfstoffe in Frage: Diese schützten auch bei Delta weiterhin mit hoher Wahrscheinlichkeit vor schweren Verläufen oder dem Tod. Der Schutz vor Ansteckung besteht zwar auch, scheint aber schwächer. Zudem kommt die CDC zu dem Schluss, dass Delta wohl gefährlicher ist als das ursprüngliche Virus und Erkrankte eher schwere Verläufe erfahren. Es müsse «anerkannt werden, dass sich der Krieg verändert hat», hieß es auf einer der Folien.

Zuletzt hatte die CDC ihre Richtlinien angesichts der starken Ausbreitung der Delta-Variante angepasst und auch für Geimpfte in vielen geschlossenen Räumen wieder das Maskentragen empfohlen. Die hochansteckende Ausprägung des Virus hat in den USA nach älteren Angaben mehr als 80 Prozent Anteil an allen Infektionen - diese Zahl dürfte mittlerweile aber deutlich höher liegen. Unterdessen tritt die Vakzin-Kampagne mit 50 Prozent vollständig Geimpften US-Bürgern auf der Stelle, was eine Ausbreitung der Delta-Variante weiter antreibt.

(dpa)

Impfkommission sieht ungenügende Datenlage für Auffrischimpfungen

13:40
30.07.2021
Nach der Entscheidung zu einer dritten Corona-Impfdosis für ältere Menschen in Israel hat der Leiter der Ständigen Impfkommission (Stiko) bekräftigt, dass Auffrischimpfungen das Gremium weiter intensiv beschäftigen. Die Stiko brauche für eine Empfehlung aber eine Datengrundlage, sagte Stiko-Chef Thomas Mertens am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Diese gebe es noch nicht.

Den unabhängigen Experten gehe es bei den Daten um zwei Aspekte: ob die messbare Immunantwort im Labor nachlasse und ob trotz Impfung vermehrt Infektionen mit Erkrankung aufträten. Laboruntersuchungen zu Antikörperspiegeln gebe es bereits, diese erlaubten aber nicht die direkte Schlussfolgerung, dass auch die Schutzwirkung beim Menschen nachlässt, erläuterte Mertens. Es gehe auch noch um die Frage, welche Gruppen eine Auffrischung bekommen könnten: ob zum Beispiel Immunsupprimierte, Alte oder alle.

Der Virologe betonte weiter, dass nichts dagegen spreche, wenn ein Staat aus Fürsorgepflicht solche Impfangebote mache - auch ohne Evidenz. Aufgabe der Stiko seien jedoch Empfehlungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Insofern warte man eine Datengrundlage ab. Wenn es Neuigkeiten gebe, werde die Stiko dies berücksichtigen, betonte Mertens.

Israel hatte angesichts steigender Infektionszahlen als erstes Land mitgeteilt, 60-Jährigen und älteren Jahrgängen eine dritte Impfung gegen das Coronavirus zu geben. Dies gelte für Patienten, die vor mindestens fünf Monaten ihre zweite Impfdosis erhalten haben, hieß es.

(dpa)

Koffer packen, Test machen: Strengere Einreise-Regeln ab Sonntag

13:26
30.07.2021
Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub soll ab diesem Sonntag eine neue Testpflicht zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung greifen. «Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen», sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). «Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.» Das Bundeskabinett wollte die Verordnung, die auch eine neue Einstufung für weltweite Risikogebiete regelt, am Freitag beschließen - noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.

Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflicht entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispflicht eingeführt wird: Ab Sonntag müssen alle ab 12 Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.

Spahn warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen in Deutschland denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen. Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten grundsätzlich nicht in Quarantäne. «Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.»

Allerdings soll künftig eine Testpflicht ohne Ausnahmen für alle gelten, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen. Dann ist immer ein Testnachweis notwendig. «Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend», heißt es in der Endfassung der Verordnung, die in der Regierung abgestimmt wurde.

Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin «Der Spiegel».

Ein Überblick über weitere konkrete Regeln bei Einreisen:

TESTS UND KOSTEN: Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder PCR-Labortests möglich - zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere PCR-Tests höchstens 72 Stunden. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein - digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.

RISIKOGEBIETE: Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle. Die Stufe des «einfachen» Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der «Hochinzidenzgebiete» mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200.

QUARANTÄNE: Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Eine zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests fiel wieder weg. Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

SONDERFÄLLE: Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist. Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.

ANMELDUNG: Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

Dass man sich rund ums Verreisen testen lassen muss, ist für viele nicht ganz neu. Auch für Ferienwohnungen in Deutschland ist oft ein negativer Test mitzubringen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Donnerstagabend in der ARD, viele ließen sich ohnehin im Urlaub testen, etwa weil es für bestimmte Aktivitäten nötig sei. «Wir müssen vermeiden, dass es jetzt im Herbst wieder zu Situationen kommt wie im letzten Jahr - da hilft uns das Impfen, aber eben auch das Testen.»

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland. Der Großteil der Corona-Übertragungen finde aber weiter im Inland statt - die Rede ist von mindestens 81 Prozent.

(dpa)

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