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Volle Grundrechte für Geimpfte und Genesene im Südwesten

13:57
14.07.2021
Menschen mit vollem Impfschutz gegen das Coronavirus und Genesene sollen nach den Plänen des Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg von Anfang September an alle Rechte zurückbekommen. Für sie entfallen dann die Corona-Einschränkungen, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Mittwoch sagte. Zuvor hatten «Stuttgarter Zeitung» und «Stuttgarter Nachrichten» sowie «Heilbronner Stimme» und der «Südkurier» darüber berichtet.

Der Amtschef des Ministeriums, Uwe Lahl, sagte den Zeitungen, für nicht vollständig Geimpfte oder Ungeimpfte solle es dann eine Testpflicht geben bei Besuchen von Restaurants, Bars, Clubs, Kultur- oder Sportveranstaltungen. Über den Sommer solle die Corona-Verordnung des Landes noch zweimal überarbeitet werden, ehe Anfang September die Neuregelung in Kraft treten könne.

Unklar sei noch, ob die Pflicht-Tests für Nichtgeimpfte oder nicht vollständig Geimpfte ab einer Inzidenz von 10 oder von 35 Corona-Neuinfektionen je 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche gelten. In Baden-Württemberg ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag auf 7,2 gestiegen und lag damit zwar noch unter der 10er-Grenze - der Trend zeigt allerdings deutlich nach oben.

Für Menschen, die wegen ihres Gesundheitszustands nicht geimpft werden können, könnte die Testpflicht entfallen, wenn sie ein Attest eines Arztes vorlegen können. Es müsse auch noch entschieden werden, wie mit der Maskenpflicht für vollständig Geimpfte umgegangen wird. Lahl sagte weiter, das Land wolle weiterhin aufklären und versuchen, alle impffähigen Menschen davon zu überzeugen, dass sie sich gegen das Coronavirus immunisieren lassen. Aktuell gehe die Impfbereitschaft zurück, obwohl es genügend Impfstoff gebe. «Wir wollen die Vorteile ins Schaufenster stellen, die das Impfen hat.»

Der Amtschef sagte der «Stuttgarter Zeitung» und den «Stuttgarter Nachrichten», das Leben für nicht geimpfte Erwachsene werde schon bald schwer werden. Diese Menschen würden «in den kommenden Wochen viele Testungen benötigen, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.» Zudem stelle sich die Frage, ob sie selbst dafür zahlen müssen.

Die Sprecherin des Gesundheitsministerium sagte, es könne durchaus sein, dass der Bund die hohen Kosten für die Tests nicht mehr dauerhaft übernimmt. «Selbstverständlich sind all jene davon ausgenommen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können.»

Im Südwesten waren am Mittwoch 43,3 Prozent der Bevölkerung vollständig gegen das Coronavirus geimpft. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) schloss am Dienstag eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen nicht aus, sollte sich das Impftempo nicht beschleunigen. «Eine berufsspezifische Impfpflicht kann diskutiert werden», sagte er. So sei die Impfquote von Assistenzkräften und Angelernten in stationären Pflegeeinrichtungen derzeit relativ gering. Man versuche gegenwärtig, mit den Trägern die Impfquote zu erhöhen.

Die Landesvorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Monika Stein, hält die Debatte für ein Ablenkungsmanöver. Die Landesregierung müsse stärker über das Thema aufklären und dafür intensiver werben. Stein schätzt, dass 80 bis 90 Prozent der Lehrkräfte und Erzieher und Erzieherinnen schon geimpft sind. Verlässliche Daten darüber gibt es nicht. Wer sich gegen das Vakzin entscheide, mache das bewusst, sagte Stein. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne) erklärte, es sei notwendig, dass man nicht impfmüde werde und die Kinder schütze, die nicht geimpft werden könnten.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sprach sich gegen eine Impfpflicht aus. Ein Sprecher sagte: «Das heißt aber nicht, dass darüber nachgedacht werden kann, ob nicht Geimpfte ihre Freiheitsrechte in einem stärkeren Maß zurückbekommen als Ungeimpfte.»

(dpa/lsw)

Corona-Ausbruch kann für Bar-Betreiber teuer werden

13:56
14.07.2021
Ein Corona-Ausbruch nach dem Besuch einer Karlsruher Bar schlägt hohe Wellen: Das baden-württembergische Sozialministerium schaltete sich ein und appellierte an die Behörden vor Ort, den Bußgeldkatalog «entsprechend auszuschöpfen», sofern ein offensichtliches Fehlverhalten nachgewiesen werde. Zuvor hatten die «Stuttgarter Zeitung»/«Stuttgarter Nachrichten» (StZ/STN) darüber berichtet. Wie die Stadt am Mittwoch mitteilte, werden inzwischen 49 Infektionen auf den Barabend am 2. Juli zurückgeführt.

Das Lokal ist derzeit geschlossen. Auf seiner Facebook-Seite bezeichnet es sich als «Tanz- und Nachtclub, Bar», eine Konzession hat es als Bar. Die bräuchte laut Stadt als gastronomische Einrichtung bis zu einer Inzidenz unter 35 keine Nachweise für Geimpfte, Genesene und Getestete - ein Club, in dem auch getanzt wird, aber schon.

Aus Sicht des Ministeriums kann ein Lokal im Sinne der Corona-Verordnung nur als Bar durchgehen, wenn es sich auf den Ausschank von Getränken und die Ausgabe von Speisen beschränkt. «Tanzen ist dann nicht mehr vom regulären Barbetrieb als Gastronomieeinrichtung erfasst.» Das Ministerium betont: «Wenn eine Pizzeria die Zulassung als Gaststätte hat, dann aber die Stühle rausräumt, um einen Tanzabend zu veranstalten, ist es eben keine Gaststätte mehr, sondern ein Diskothekenbetrieb, für den strengere Auflagen gelten.»

Nach Informationen der «Badischen Neuesten Nachrichten» (BNN) räumte der Betreiber ein: Die Gäste hätten an dem Abend vereinzelt an ihren Tischen getanzt. Dies sei jedoch durch Sicherheitspersonal beendet worden.

Dem Ministerium zufolge müssen die Behörden vor Ort nun klären, ob und welche Auflagen missachtet wurden. Dabei geht es nicht nur darum, ob getanzt wurde oder ob der DJ nur im Hintergrund Musik aufgelegt hat. Laut Gesundheitsamt haben viele Clubgäste falsche oder unvollständige Angaben gemacht. Trifft dies zu, hätte der Betreiber schon deshalb ein Problem: Gäste, die ihre Kontaktdaten nicht hinterlassen, hätte er nicht reinlassen dürfen. Ein Verstoß könne nach der Corona-Verordnung zwischen 500 und 5000 Euro kosten, so das Ministerium.

Die Prüfung des Falls dauert nach Angaben der Stadt wohl noch einige Tage. Unter den Infizierten rund um den Club-Besuch waren demnach Geimpfte mit Symptomen und eine infizierte Frau, die kurz zuvor aus Mallorca zurückgekehrt war. Sie soll vor dem Abflug nicht den erforderlichen negativen Test vorgelegt haben.

(dpa/lsw)

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