Beachvolleyball
Im Beach-Prozess: gibt es noch immer keine endgültige Klarheit. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) will nach der Berufungsverhandlung am Dienstag nun am 17. März einen sogenannten Hinweisbeschluss verkünden. "Wie es dann weitergeht, hängt von den Argumenten der Richter ab", sagte Anwalt Paul Lambertz, der die beiden Beachvolleyballerinnen Kim van der Velde, ehemals Behrens, und Cinja Tillmann in dem seit mehr als zwei Jahre währenden Verfahren vertritt. Kim van der Velde, die in Bremen aufwuchs, hatte gemeinsam mit ihrer früheren Teampartnerin Cinja Tillmann den Deutschen Volleyball-Verband (DVV) wegen der aus ihrer Sicht unrechtmäßigen Abmeldung von internationalen Turnieren verklagt und auch Schadensersatz geltend gemacht. In erster Instanz hatt ihnen das Landgericht Frankfurt im Oktober 2020 Recht gegeben und den Anspruch auf 17.000 US-Dollar zugesprochen. Der DVV war daraufhin in Berufung gegangen.
In der OLG-Verhandlung folgte das Gericht prinzipiell der Auffassung des Landgerichts. Allerdings herrschte keine Gewissheit darüber, ob das Vorgehen des Verbandes auch als Verstoß gegen seine Richtlinien bewertet werden könne. Vereinfacht gesagt, besagen diese nur, dass die Nationalteams maximal zu fördern seien. Das Team Behrens/Tillmann gehörte im strittigen Zeitraum nicht zu den Nationalteams, stand aber zumindest zeitweise in der Weltrangliste vor einem DVV-Duo. Auch über die Höhe eines Schadensersatzes gibt es noch keine Klarheit. Womöglich wird die Summe noch reduziert, weil Behrens/Tillmann nicht vor allen Turnieren zweifelsfrei die bessere Ranglisten-Platzierung aufwiesen. Möglich erscheint auch wieder ein Vergleich.
Olaf Dorow