Das Expertenteam empfiehlt eine Impfpflicht für:
- Menschen über 50 Jahren
- Für Personen, welche im beruflichen Kontakt mit Risikogruppen stehen. Dazu gehören auch Arztpraxen und ambulante Pflegedienste.
- Ausnahmen gelten bei Krankenhäusern: Dort müsse sich nicht jeder impfen lassen. Ausnahme sei, wenn die Person mit Risikogruppen Kontakt habe.
Diese Maßnahmen sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden. "Denn bereits der erste Piks zeigt Wirkung", so Schockmel. Diese Vorschriften sollen dann bis zum 30. Juli 2024 in Kraft bleiben.
Weitere Ausnahmen seien Menschen, welche aus gesundheitlichen Gründen keine Impfung erhalten können. Diese seien natürlich - wie bisher auch - von dieser Regelung ausgenommen.
Der komplette Bericht online auf wort.lu.