In Italien ist die Corona-Impfpflicht für Menschen im Alter von mehr als 50 Jahren in Kraft getreten. Das am Mittwoch im Ministerrat beschlossene Dekret wurde am Samstag wirksam, nachdem es am Freitag in Amtsblatt erschien. Ungeimpfte haben jedoch noch Zeit, bis ihnen Konsequenzen drohen. Ab dem 1. Februar ist eine Strafe von 100 Euro für diejenigen vorgesehen, die bis dahin noch ungeimpft sind oder ihre zweite Dosis beziehungsweise den Booster nicht erhalten haben, obwohl sie es könnten.
Die Impfpflicht gilt bis zum 15. Juni und für alle Menschen über 50 mit Wohnsitz in Italien, also auch ausländische Staatsbürger. Ab dem 15. Februar greift für die über 50-Jährigen zudem die 2G-Regel auf der Arbeit. Wer ab dann nicht geimpft oder nachweislich genesen ist, kann zum Beispiel nicht mehr ins Büro kommen. Für jüngere Arbeitnehmer reicht ein negativer Test. Wer dennoch erscheint und erwischt wird, muss wie bisher mit einer Strafe zwischen 600 und 1500 Euro rechnen.
Teddy Jaans