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Urteil: Astrazeneca muss weitere 50 Millionen Dosen an EU liefern

13:38
18.06.2021
Ein belgisches Gericht hat Astrazeneca verurteilt, bis Ende September 50 Millionen Dosen Corona-Impfstoff an die Europäische Union zu liefern. Dazu müsse ein fester Lieferplan eingehalten werden, teilte das Brüsseler Gericht erster Instanz am Freitag mit. Anderenfalls drohen Zwangsgelder. Die EU-Kommission hatte Astrazeneca verklagt, weil der Hersteller viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich zugesagt. Bestellt waren 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten.

Nach der Mitteilung des Gerichts fiel das Urteil im Eilverfahren so aus: Astrazeneca muss bis 26. Juli, 9.00 Uhr, 15 Millionen Dosen liefern oder anderenfalls 10 Euro pro fehlender Dosis zahlen. Bis 23. August sind der Mitteilung des Gerichts zufolge weitere 20 Millionen Dosen fällig, mit derselben Strafandrohung, bis 27. September dann noch einmal 15 Millionen Dosen.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen erklärte: „Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: Astrazeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.“

Astrazeneca stellte das Urteil jedoch anders da und sah seine eigene Position gestärkt. „Astrazeneca begrüßte heute das Urteil des Gerichts erster Instanz in Brüssel“, heißt es in einer Pressemitteilung. „Der Richter hat die Lieferung von 80,2 Millionen Dosen bis 27. September 2021 angeordnet. Bis heute hat die Firma mehr als 70 Millionen Dosen an die Europäische Union geliefert und wird bis Ende Juni 2021 erheblich über die 80,2 Millionen Dosen kommen.“ Der Widerspruch in der Interpretation der beiden Parteien in dem Rechtsstreit war nicht sofort zu klären.

Sarah Cames

Robert-Koch-Institut streicht erneut Länder von Warnliste - Luxemburg wieder nicht dabei

13:14
18.06.2021
Nach der neuesten Aktualisierung der Liste der Risikogebiete des deutschen Robert-Koch-Instituts am Freitagnachmittag sind die Warnhinweise mehrerer Länder aufgehoben worden. Unter anderem Belgien, Frankreich, die Schweiz, sowie die Region Süddänemark und Norwegen, gelten damit seit Freitagnachmittag nicht mehr als Risikogebiete. 

Ein Nachbarland Deutschlands hält sich allerdings trotz mittlerweile sehr niedrigen Inzidenzwerten seit dem 25. September vergangenen Jahres ununterbrochen auf der Liste der Risikogebiete: Luxemburg. Damit gelten bei der Einreise nach Deutschland grundsätzlich mehrere Regeln: Reisende müssen eine digitale Einreiseanmeldung tätigen und sich nach der Ankunft in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Nach dem fünften Tag kann die Quarantäne durch einen negativen Test vorzeitig aufgehoben werden. Ausnahmen gelten für Grenzpendler und Menschen, die sich weniger als 24 Stunden lang in Deutschland aufhalten. Wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal gemeldet wird, entfälllt die Quarantänepflicht.

Luxemburg wartet demnach weiterhin auf die Aufhebung der Reisewarnung durch das RKI. "Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat", erklärt das Institut auf seiner Webseite.

Sarah Cames