Letztes Update:
20220420123121

Santé meldet drei Tote und 570 Neuinfektionen

16:24
02.12.2021
Das Gesundheitsministerium hat am späten Nachmittag die Zahlen für Mittwoch veröffentlicht. Drei Covid-19-Patienten verloren den Kampf gegen das Virus, womit die Gesamtzahl der Opfer auf 879 steigt.

Von 5.750 Tests die landesweit durchgeführt wurden, waren 570 oder 9,91  Prozent positiv. 

In den Krankenhäusern ändert sich wenig: Die Zahl der hospitalisierten Personen geht um eine auf 63 zurück, auch bei den Patienten mit Intensivpflege ist ein Rückgang um einen Patienten zu verzeichnen.

Luxemburg zählt 4.921 aktive Infektionen, die Zahl der Genesenen steigt auf 84.536 Personen, die Reproduktionszahl hält sich stabil bei 1,05.

Zur Wochenmitte wurden 6.055 Impfdosen verabreicht, davon waren 4.655 Auffrischungsspritzen.  Immerhin waren auch 754 Erstspritzen darunter.

Teddy Jaans

EMA startet Prüfung von Valneva

15:43
02.12.2021
Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat eine beschleunigte Prüfung des Corona-Impfstoffs des französisch-österreichischen Unternehmens Valneva eingeleitet. Das Serum von Valneva verwendet eine ähnliche Technologie wie die meisten Grippe-Impfstoffe und unterscheidet sich daher von den bisher in der EU zugelassenen Vakzinen.  

Die Prüfung des Präparats VLA2001 habe bereits begonnen, teilte die EMA mit. Im Oktober hatte Valneva "positive" erste Ergebnisse aus der klinischen Phase-3-Studie mit dem Impfstoff bekannt gegeben. Das Mittel sei wirksamer als der Astrazeneca-Impfstoff, hieß es, und "im Allgemeinen gut verträglich". Wann eine Entscheidung über den Impfstoff von Valneva alle, sei noch offen. Bereits vor einer Zulassung hat die EU-Kommission einen Liefervertrag über bis zu 60 Millionen Impfdosen mit Valneva abgeschlossen.

Der Totimpfstoff von Valneva enthält für die Immunisierung abgetötete Bestandteile des Coronavirus. Wenn eine Person den Impfstoff erhält, identifiziert ihr Immunsystem das inaktivierte Virus als fremd und bildet Antikörper dagegen.

Jörg Tschürtz

Deutschland verschärft: Flächendeckend 2G, Impfpflicht in Aussicht

15:11
02.12.2021
Deutschland hat weitere Verschärfungen und Vereinheitlichungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Vereinbart wurden „strenge Kontrollen“ dieser Maßnahmen. Die meisten Neuregelungen müssen von den Ländern per Verordnung umgesetzt werden, andere durch Gesetzesänderungen. Daher blieb zunächst offen, wann was konkret in Kraft tritt.

  • 2G BEIM SHOPPEN: Dort, wo es noch nicht gilt, wird der Zutritt zu Geschäften auf Geimpfte und Genesene beschränkt, unabhängig davon, wie hoch die Inzidenz ist. Ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte.
  • 2G IN KINO, THEATER, RESTAURANT: Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen und auch zu Restaurants soll es nur noch für Geimpfte und Genesene geben - ebenfalls inzidenzunabhängig. Ausnahmen etwa für Kinder sind möglich. Zusätzlich können auch noch Tests vorgeschrieben werden (2G plus).
  • GROßVERANSTALTUNGEN UND FUßBALL: Flächendeckende „Geisterspiele“ sind nicht geplant, aber deutlich weniger Zuschauer: Auslastung von Stadien maximal 50 Prozent, höchstens 15 000 Zuschauer; in geschlossenen Räumen ebenfalls maximal 50 Prozent Auslastung und nicht mehr als 5000 Zuschauer - Zugang jeweils nur geimpft oder genesen (2G) und mit Maske.
  • RESTAURANTS: Werden nicht deutschlandweit geschlossen. Regional sollen aber „zeitlich befristete“ Schließungen durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes wieder möglich gemacht werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen.
  • BARS, CLUBS, PARTYS: Spätestens bei einer Inzidenz über 350 müssen Bars und Clubs schließen. Mehr als die Hälfte der Stadt- und Landkreise in Deutschland liegt momentan darüber. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.
  • KONTAKTE: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Unbeschränkt bleiben nur Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.
  • BÖLLERVERBOT ZUM JAHRESWECHSEL: Feuerwerk und Böller dürfen vor Silvester nicht verkauft werden. Kommunen sollen auf „publikumsträchtigen“ Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.
  • WEITERHIN GÜLTIG: Bestehende Beschlüsse bleiben weiter gültig, sofern sie nicht durch die neuen Vorgaben überholt werden. Damit dürfte weiterhin gelten, dass etwa in Hotels, Fitnessstudios, Friseur- oder Kosmetiksalons 2G dann greift, wenn bestimmte Krankenhausbelegungswerte in einer Region überschritten werden.
  • MASKENPFLICHT IN SCHULEN: Wo sie noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: „In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.“
  • IMPFUNGEN: Jeder, der eine Erstimpfung und „fristgerecht“ seine Zweit- oder Booster-Impfung bekommen möchte, soll diese bis Weihnachten bekommen können. Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen.
  • SPEZIELLE IMPFPFLICHT: Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran wird bereits gearbeitet.
  • ALLGEMEINE IMPFPFLICHT: Bund und Länder gehen davon aus, dass diese ab Februar kommen könnte. Der Ethikrat soll bis Jahresende eine Empfehlung dafür erarbeiten. Begrüßt werde, dass der Bundestag „zeitnah“ über das Thema entscheiden wolle.
  • AUSLAUFENDER IMPFSTATUS: Noch keine Entscheidung. Bis Jahresende soll klarer werden, ab welchem Monat der Status „geimpft“ künftig in Deutschland ausläuft. Auf EU-Ebene werde über einen Zeitraum von neun Monaten nach der zweiten Impfung diskutiert, heißt es.
  • KRISENSTAB: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehr-Generalmajor Carsten Breuer diesen führen soll.
  • EXPERTENSTAB: Ebenfalls im Kanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.

Tom Rüdell