Letztes Update:
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RKI rät auch Geimpften vor nötigen Besuchen bei Älteren zum Test

05:19
19.11.2021
Das Robert Koch-Institut (RKI) ruft geimpfte wie ungeimpfte Menschen dazu auf, alle nicht notwendigen Kontakte zu reduzieren.

 Insbesondere vor nötigen Treffen mit besonders von Corona gefährdeten Menschen rät das RKI unabhängig vom Impfstatus zum Test. Das geht aus dem Wochenbericht des Instituts vom Donnerstag hervor.

Teddy Jaans

2G und Maskenpflicht: Das Saarland verschärft die Regeln

18:59
18.11.2021
Die saarländische Landesregierung hat die notwendigen Corona-Maßnahmen angepasst und für viele Bereiche striktere Maßnahmen angeordnet. Diese gelten ab dem 20. November bis zunächst zum 3. Dezember. 

Die wesentliche Neuerung ist die Einführung der 2G- bzw. 3G-Regeln. Im Außenbereich werden die Verantwortlichen bei Veranstaltungen und Märkten zwischen der konsequenten Umsetzung der 3G-Regel oder einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle entscheiden können. Im Innenbereich gilt grundsätzlich die 2G-Regel, beispielsweise in Restaurants, wobei diese für Clubs und Discotheken aufgrund eines höheren Infektionsrisikos durch eine zusätzliche Testpflicht ergänzt wird. Hier greift die 2G+-Regel.

Im Schulbereich und im Hochschulbereich kehrt die Maskenpflicht zurück. 

Die 2-G Regel greift im Innenraum wie folgt:
  • bei Veranstaltungen im Innenbereich
  • bei sexuellen Dienstleistungen und im Prostitutionsgewerbe
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher (auch beim Frisörbesuch), nicht-medizinischer oder therapeutisch indizierter Dienstleistungen
  • Hotelübernachtungen sind nur unter Einhaltung der 2G-Regel möglich
  • in Schwimmbädern, Freizeitparks, Spielhallen, beim Sport, Museen, Theater, Kinos etc.
  • in der Gastronomie; Ausnahme: die Abholung von Speisen ist ohne 2G, aber dann mit Maske möglich

Die 2G+ Regel greift wie folgt:

  • In Clubs und Diskotheken
  • für Besuche in Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken


3G greift wie folgt: 

  •  Bei Veranstaltungen (wie bspw. Weihnachtsmärkte) besteht die Wahlmöglichkeit zwischen 3G oder Maskenpflicht
  • Beim Präsenzbetrieb an Hochschulen gilt Maskenpflicht zusätzlich zu 3G Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen
  •  In Schulen zu Elterngesprächen
  • Standesamtliche Trauungen
Ausnahmen:
  • Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test!)
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • KiTa-Kinder über 6 und Schülerinnen und Schüler bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung

Tom Rüdell