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Deutschland: Homeoffice-Pflicht soll wieder eingeführt werden

09:14
14.11.2021
Angesichts der verschärften Corona-Lage in Deutschland gibt es der Bundesregierung den Plan, die Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer wieder einzuführen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für ein geändertes Infektionsschutzgesetz sieht dies vor. In dem Entwurfstext von Freitagabend, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es:

„Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.“

Zuvor hatten die „Bild am Sonntag“ und das „Handelsblatt“ über das Vorhaben berichtet. Aus informierten Kreisen hieß es am Sonntag, zwischen den Fraktionen aus SPD, Grünen und FDP, die zurzeit über eine neue Bundesregierung verhandeln, gebe es noch keine endgültige Einigung. Die geplante Regelung zur Homeoffice-Pflicht ist Teil des Gesetzentwurfs für die 3G-Regeln am Arbeitsplatz. Demnach sollen künftig nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) zur Arbeit gehen dürfen.

Die in der Bundes-Notbremse verankerte Homeoffice-Pflicht war Ende Juni ausgelaufen. Unternehmen müssen seitdem dennoch weiterhin Corona-Maßnahmen aufrechterhalten und zwei Tests pro Woche anbieten sowie Hygienepläne erstellen. Geregelt ist das in der Corona-Arbeitsschutzverordnung für Unternehmen und ihre Beschäftigten.

Jörg Tschürtz

Frankreich verschärft Einreiseregeln für Ungeimpfte aus Deutschland und Belgien

07:39
14.11.2021
Frankreich verschärft für nicht gegen Corona geimpfte Einreisende aus Deutschland die Auflagen. Ab Samstag müssen Menschen ohne Impfung ab zwölf Jahren, die aus Deutschland in das Nachbarland einreisen wollen, einen weniger als 24 Stunden vor der Abreise vorgenommenen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, wie aus dem französischen Amtsblatt hervorgeht. Bislang durften die Testergebnisse maximal 72 Stunden alt sein. Ausnahmen gibt es unter anderem für Berufspendler.

Neben Deutschland sind unter anderem auch Österreich und Belgien neu von den schärferen Auflagen betroffen.
 

Jörg Tschürtz