Der Staatsrat belegt das neue Covid-Gesetz mit zwei formellen Einwänden. Im Zusammenhang mit den Impfzertifikaten von Drittstaaten als äquivalent zum EU-Impfzertifikat beanstandet die Hohe Körperschaft wie bereits im September die Befugnisse des Santé-Direktors als nicht ausreichend.
Als ungenau und irreführend weist der Staatsrat auch die unterschiedlichen Zeitpunkte für das Inkrafttreten der einzelnen Maßnahmen. Das Gesetz an sich soll am 19. Oktober in Kraft treten, die strengeren Covid-Check-Regeln allerdings erst am 1. November.
Dabei soll es auch bleiben, nur müsste der Text klarer formuliert werden, fordert der Staatsrat und macht auch gleich einen Textvorschlag.