Luxemburg und Frankreich haben sich darauf verständigt, die Ausnahmeregelung für französische Grenzgänger vorerst aufrecht zu erhalten: Noch bis zum 30. September 2021 sind Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Frankreich auch dann dem Luxemburger Sozialsystem zugeordnet, wenn sie aufgrund der Covid-Pandemie im Home Office außerhalb Luxemburgs arbeiten - sie müssen also nicht in Frankreich Sozialabgaben zahlen. Damit wurde die geltende Ausnahme vom 30. Juni auf den 30. September verlängert. An diesem Datum läuft in Frankreich der Ausnahmezustand aus.
Auch in Belgien wurde die Ausnahmeregelung für Grenzgänger verlängert. Die neue Verlängerung läuft hier erst am 31. Dezember aus. Ob auch Deutschland seine Ausnahmeregel weiter verlängert, ist bisher noch nicht bekannt.