Der neue Gesetzestext wird fast unverändert von seinem Vorgänger übernommen. Nur bei den Krankenhäusern gebe es einige Anpassungen, erklärt Lenert. So muss bei einem Krankenhausbesuch der 3G-Covid-Check - geimpft, getestet oder negativ getestet - vorgelegt werden.
Ab dem 15. September finden dann auch die Large-Scale-Tests nicht mehr statt.