Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch zum dritten Mal in Folge für die Stadt Trier einen Inzidenzwert ermittelt, der über 35 liegt. Damit treten ab Freitag, 27. August, ab 0 Uhr die in der 25. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz für diesen Fall vorgeschriebenen Regelungen in Kraft.
Das bedeutet, dass Veranstaltungen außen nur mit maximal 500 Personen stattfinden können, innen nur noch mit bis zu 350 Personen. Zusätzlich gibt es dann ab Freitag eine vorgeschriebene Testpflicht bei Veranstaltungen im Innenbereich und bei so genannten körpernahen Dienstleistungen (beispielweise Frisöre, Kosmetiker, Tattoo-Studios oder Massagesalons).
Es besteht dann für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, auch eine Testpflicht, wenn sie ins Restaurant (Innenbereich) oder zu Kulturveranstaltungen (auch innen) gehen möchten. Innen- und Außengastronomie bleiben weiterhin geöffnet und es gilt nach wie vor die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten der Gäste durch die Gastronomen. Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, müssen aber jetzt bei einem Besuch der Innengastronomie einen gültigen, negativen Corona-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen.
So genannte Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen und Jugendherbergen bleiben geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise weiterhin einen gültigen, negativen Test vorweisen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
Ab Freitag müssen wegen der Inzidenz über 35 diese Gäste zudem aber alle 72 Stunden einen weiteren Test vorlegen. Gäste dürfen weiterhin innen und außen bewirtet werden. In Innenbereichen von Hotels etc. gilt aber Maskenpflicht.