Im Eiltempo und nach kontroverser Debatte hat der deutsche Bundestag neue Corona-Regeln beschlossen. Für die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz votierte am Freitag in Berlin in namentlicher Abstimmung die Mehrheit der Abgeordneten mit 388 von 667 abgegebenen Stimmen. Vorausgegangen war ein heftiger Schlagabtausch der Parlamentarier.
Die bundesweiten Schutzmaßnahmen werden damit offiziell ab Sonntag weitgehend gelockert.
Mehrere Bundesländer haben aber bereits angekündigt, von einer Übergangsfrist bis zum 2. April Gebrauch zu machen.
Bisherige Auflagen wie die Maskenpflicht in Supermärkten, Gastronomie und Handel werden mit dem neuen Gesetz enden. Künftig ist nur noch ein „Basisschutz“ mit Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie einer Testpflicht in Heimen, Schulen und Kitas vorgesehen. Strengere Auflagen in sogenannten Hotspots mit starkem Infektionsgeschehen sollen die Bundesländer über die Landtage erteilen.
Nach Angaben der Regierungskoalition von SPD, FDP und Grüne sollen mit der Änderung vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege oder Flüchtlingsheimen weiter besonders geschützt werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) betonte:
„Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei. Wir brauchen weitere Schutzmaßnahmen.“ Die neue Regelung trage aber der Tatsache Rechnung, dass durch die Omikronvariante aktuell keine flächendeckende Überlastung der Kliniken drohe. Künftig sollten strenge Schutzmaßnahmen auf die Teile in Deutschland beschränkt sein, denen eine Überlastung der Gesundheitsversorgung drohe.
Jörg Tschürtz