Letztes Update:
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Frankreich lockert fast komplett

16:15
03.03.2022
Menschen in Frankreich kommen demnächst wieder ohne Nachweis über Corona-Impfung, Genesung oder negativen Test in Restaurants, Fernzüge, Kinos und Museen. Ab dem 14. März werde die derzeitige Pflicht zum Vorzeigen des „Pass Vaccinal“ („Impfpass“) ausgesetzt, sagte Premierminister Jean Castex am Donnerstag im Sender TF1. Der „Pass vaccinal“ liefert den Nachweis über Impfschutz oder Genesenenstatus.

 Nur für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Altersheimen soll eine Art 3G-Regelung bestehen bleiben: also die Pflicht, geimpft, genesen oder negativ getestet zu sein („Pass sanitaire“). Angesichts sinkender Corona-Zahlen soll - ebenfalls am 14. März - auch die Maskenpflicht in Innenräumen in Frankreich fallen, wie Castex ankündigte. Einzige Ausnahme soll der öffentliche Verkehr sein.

Tom Rüdell

Neue Corona-Regeln im Saarland ab Freitag

05:21
03.03.2022
Nach dem Bund-Länder-Beschluss von Mitte Februar werden auch im Saarland an diesem Freitag (4.3.) die Corona-Regeln in einem zweiten Schritt weiter gelockert. Bisher geschlossene Diskotheken und Clubs dürfen unter den Zugangsregeln von 2G-plus wieder öffnen - also für vollständig Geimpfte und Genesene mit Test oder Booster. Auch Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern sind dann wieder für Geimpfte und Genesene (2G) erlaubt. Innen dürfen maximal 6.000 und draußen bis zu 25.000 Menschen zusammenkommen.

Ansonsten können alle Bereiche, in denen bislang 2G oder 2G-plus galt, unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden. Dazu zählen Gastronomie, Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen. In Hotellerie und bei Busreisen müssen Ungeimpfte alle 72 Stunden einen negativen Test erbringen.

Neuerungen gibt es ab Freitag auch bei der Maskenpflicht: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein. Im Musik- und Sportunterricht an Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten.

Im ersten Schritt war am 19. Februar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV entfallen. Verpflichtend ist dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Zudem gibt es seitdem keine Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte mehr. Der dritte Lockerungsschritt ist ab dem 20. März geplant.

Jeff Wiltzius