Die saarländische Landesregierung lockert Corona-Maßnahmen: Betroffen sind Maskenpflicht, Zugangsregeln, die Begrenzungen bei Veranstaltungen sowie Clubs und Diskotheken. Die Veränderungen an der Corona-Verordnung treten von kommenden Freitag (4. März) in Kraft. Grundlage sind die Beschlüsse von Bund und Ländern von Mitte Februar, wie das Gesundheitsministerium in Saarbrücken am Freitag mitteilte. Bei der Landtagswahl am 27. März gilt in den Wahllokalen die Maskenpflicht und die Einhaltung der Abstandsempfehlung von 1,50 Metern.
Die Maskenpflicht gilt ab 4. März im Freien nur noch bei Veranstaltungen. Masken müssen also nicht mehr bei jedem Kontakt draußen getragen werden, bei dem der empfohlene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.
Clubs und Diskotheken können ab Freitag auch wieder öffnen - allerdings nur unter Zugangsregeln von 2G-plus. Bei Veranstaltungen mit mehr als 2000 Besuchern ist 2G (genesen oder geimpft) Voraussetzungen. Alle anderen Zugangsbeschränkungen werden auf 3G erweitert - geimpft, genesen oder getestet. Das gilt für Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen.
In der Hotellerie und bei Busreisen muss ein negativer Test alle 72 Stunden erbracht werden. Alternativ gilt der 2G-Nachweis.
Bei Veranstaltungen sind wieder mehr Teilnehmer möglich: 60 Prozent der Kapazitäten im Innenbereich mit maximal 6000 Besuchern und 75 Prozent im Außenbereich mit maximal 25 000 Besuchern.
Im Musik- und Sportunterricht an den Schulen müssen Kinder und Jugendliche vom 5. März an keine Masken mehr tragen. Schulfremde Personen dürfen das Schulareal wieder unter Einhaltung der 3G-Regelung betreten.