Mit dem Inkrafttreten des neuen Covid-Gesetzes passt auch die Stadt Luxemburg den Zugang zu Kultur, Sport und Freizeitaktivitäten an. Theater, Kinos, Museen, Schwimmbäder, Eispiste, Skatepark, Sports pour tous und Seniorenaktivitäten sind nach dem 3G-Prinzip zugänglich.
Das bedeutet, dass man ein gültiges Impfzertifikat, eine Genesenenbescheinigung oder einen gültigen PCR- oder Schnelltest vorweisen muss.
Kinder bis zum Alter von 12 Jahren sind von den Vorschriften ausgenommen.
Auf Nachfrage hin muss ein Ausweis vorgezeigt werden.