Letztes Update:
20210630095043

09:50
30.06.2021
HAMBURG: Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlossen. Ab Freitag dürfen jedoch bis zu 250 Menschen im Freien tanzen, sofern sie getestet, geimpft oder genesen sind.

HESSEN: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, unter anderem gilt bei Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht einmal pro Woche bei längeren Aufenthalten. Für die Innengastronomie muss unter anderem ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, Gäste und Bedienung müssen eine medizinische Maske tragen. In der Außengastronomie gilt keine Maskenpflicht mehr. Tanzen im Außenbereich von Diskotheken und Clubs ist wieder erlaubt. Schwimmbäder können unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Zoos, Museen und Freizeitparks.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Das Urlaubsland im Nordosten hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Die lange verwaisten Ostseestrände füllen sich zu Beginn der Ferienzeit zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Maskenpflicht. Die Vorlage negativer Corona-Tests wird bei Restaurant- oder Veranstaltungsbesuchen nicht mehr verlangt.

NIEDERSACHSEN: Tourismus und Gastronomie sind bei der gegenwärtig niedrigen Inzidenz in Niedersachsen mit einem Hygienekonzept ohne große Einschränkungen möglich. In der Gastronomie gilt drinnen eine Maskenpflicht, solange man noch nicht sitzt. Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Zoologische und botanische Gärten haben mit Hygienekonzept geöffnet. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.

NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 - also überall in NRW - dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen sowie das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.

(dpa)

09:48
30.06.2021
RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz treten am Freitag (2. Juli) weitere Lockerungen in Kraft, wenn die Inzidenz niedrig bleibt. So müssen etwa Mitarbeiter in Hotellerie und Gastronomie keine Masken mehr tragen, wenn sie tagesaktuell getestet sind. Gäste in Restaurants oder Cafés müssen drinnen nicht mehr vorher reservieren und müssen keinen Negativ-Test mehr vorweisen. Hotelgäste müssen diesen nur noch bei der Anreise, aber nicht mehr alle 48 Stunden vorweisen. Auch Konzerte, Sportevents und Volksfeste sind dann unter Auflagen wieder möglich - im Freien auf einem Festplatz oder einem Park ohne Sitzplätze mit bis zu 5000 getesteten, geimpften oder genesenen Zuschauern. Clubs und Diskotheken dürfen auch wieder unter Auflagen aufmachen, sie brauchen etwa entsprechende Lüftungsanlagen, maximal 350 Menschen sind gleichzeitig erlaubt. Zoos, Museen und Freibäder sind bereits seit einigen Wochen wieder geöffnet.

SAARLAND: Gäste dürfen im Café oder Restaurant draußen ohne Testpflicht Platz nehmen. Drinnen gilt nach wie vor, dass ein negativer Test oder ein vollständiger Impf- oder Genesungsnachweis vorgelegt werden muss, außerdem sind Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Das gilt auch für Touristen bei der Ankunft in Hotels oder anderen Beherbergungsbetrieben. Alle zwei Tage muss dann erneut getestet werden. Schwimmbäder, Thermen und Saunen sind unter Auflagen wieder geöffnet, ebenso Restaurants, Zoos und Freizeitparks.
SACHSEN: Bei einer stabilen Inzidenz unter zehn, wie sie derzeit in Sachsen vorherrscht, gibt es ab 1. Juli kaum noch Einschränkungen: Kontaktbeschränkungen fallen weg, Freunde und Familie können sich ohne Auflagen treffen. Auch Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind erlaubt - wenn auch mit Auflagen wie Kontakterfassung und Testpflicht. Im Freien muss keine Maske mehr getragen werden, lediglich beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Cafés und Restaurants in Sachsen sind geöffnet - ohne Anmeldung oder Test. Auch Übernachtungen in Hotels, Pensionen sowie auf Campingplätzen sind wieder ohne Einschränkungen möglich. Steigen die Zahlen, gelten stufenweise Verschärfungen.

SACHSEN-ANHALT: In Sachsen-Anhalt dürfen Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe wieder öffnen. Übernachtungsgäste brauchen einen aktuellen Test bei der Anreise und danach alle 72 Stunden. Auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen gilt die Testpflicht nur bei der Ankunft. Auch Reisebustouren, Flusskreuzfahrten, Stadtrundfahrten und vergleichbare touristische Angebote sind wieder möglich. Geschäftsreisende, Dauercamper sowie generell Minderjährige, Genesene und Geimpfte sind von der Testpflicht ausgenommen. Auf Bus- oder Schiffsreisen müssen die Reisenden einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Restaurants dürfen drinnen und im Außenbereich Gäste ohne Tests bewirten, auch bei Kulturveranstaltungen sind derzeit keine Tests erforderlich.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: Schleswig-Holstein steht Touristen aus ganz Deutschland offen. Übernachtungsgäste müssen einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test mitbringen. 72 Stunden nach der Anreise ist dann einmalig nur noch ein weiterer Test nötig. Außengastronomie ist im Norden bereits seit längerem erlaubt, mittlerweile auch die Innengastronomie. Dort müssen Gäste einen negativen Test vorlegen, ausgenommen Übernachtungsgäste im jeweiligen Hotel. Auch die Clubs und Diskotheken dürfen wieder öffnen: für maximal 125 Personen und mit Hygienekonzept, Kontaktdatenerhebung, Masken- und Testpflicht.

THÜRINGEN: In Thüringen lag die Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt im einstelligen Bereich, so dass es im Tourismus kaum noch Einschränkungen gibt. Campingplätze und Ferienwohnungen dürfen ab einer stabilen Inzidenz von unter 100 gebucht werden. Reisebusveranstaltungen sind dann für tagestouristische Angebote erlaubt, bei einer Inzidenz unter 50 auch mehrtägige Reisen, ab einer Inzidenz unter 35 entfällt zudem die Testpflicht, die Verpflichtung zum Tragen einer Maske bleibt aber. Hotels und Pensionen dürfen bei einer Inzidenz unter 35 Gäste beherbergen - also fast überall. Es entfallen zudem Testpflicht und Auslastungsgrenze von 60 Prozent. Eine Kontaktnachverfolgung muss weiterhin möglich sein. In der Gastronomie gibt es bei Inzidenzen unter 35 auch in Innenräumen keine Testpflicht mehr für die Gäste. Am Donnerstag (1. Juni) sollen neue Regeln in Kraft treten, die nach einem Entwurf Öffnungen in allen Bereichen und keine Unterscheidung mehr bei Inzidenzen von 35 und 50 vorsieht. Stattdessen sollen die Kommunen dann selbst gegebenenfalls Regeln verschärfen.

(dpa)

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