HAMBURG: Seit Juni können Touristen wieder in der Hansestadt übernachten. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen privat reisende Gäste empfangen. Voraussetzung sind auch hier die Einhaltung strenger Hygiene-Auflagen und die Vorlage eines negativen Corona-Tests. Außengastronomie ist erlaubt, drinnen dürfen Gäste nur mit negativem Test sitzen. Unter den üblichen Hygieneauflagen sind auch Hafen- und Stadtrundfahrten zulässig, in offenen Fahrzeugen auch ohne Maske. Museen und Bibliotheken sind ebenso geöffnet wie zoologische und botanische Gärten, Theater, Opern und Kinos. Nur die Clubs bleiben vorerst geschlossen. Ab Freitag dürfen jedoch bis zu 250 Menschen im Freien tanzen, sofern sie getestet, geimpft oder genesen sind.
HESSEN: Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze sind unter Auflagen geöffnet. Gäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen, unter anderem gilt bei Betrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen eine Testpflicht einmal pro Woche bei längeren Aufenthalten. Für die Innengastronomie muss unter anderem ein tagesaktueller, negativer Test vorgelegt werden, Gäste und Bedienung müssen eine medizinische Maske tragen. In der Außengastronomie gilt keine Maskenpflicht mehr. Tanzen im Außenbereich von Diskotheken und Clubs ist wieder erlaubt. Schwimmbäder können unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Zoos, Museen und Freizeitparks.
MECKLENBURG-VORPOMMERN: Das Urlaubsland im Nordosten hat seine Hotels, Pensionen und Campingplätze seit Anfang Juni auch wieder für Gäste aus anderen Bundesländern geöffnet. Sie müssen bei Anreise allerdings einen negativen Corona-Test vorlegen, vollständig geimpft oder genesen sein. Die lange verwaisten Ostseestrände füllen sich zu Beginn der Ferienzeit zusehends. Seit dem 11. Juni dürfen auch Tagesgäste wieder anreisen. Gaststätten sind seit Ende Mai geöffnet. Zoos und Museen können wieder besucht werden, die Theater und die Klassik-Festspiele sind in die Sommersaison gestartet - mit Zuschauerlimits sowie Maskenpflicht. Die Vorlage negativer Corona-Tests wird bei Restaurant- oder Veranstaltungsbesuchen nicht mehr verlangt.
NIEDERSACHSEN: Tourismus und Gastronomie sind bei der gegenwärtig niedrigen Inzidenz in Niedersachsen mit einem Hygienekonzept ohne große Einschränkungen möglich. In der Gastronomie gilt drinnen eine Maskenpflicht, solange man noch nicht sitzt. Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. Zoologische und botanische Gärten haben mit Hygienekonzept geöffnet. Der Besuch von Museen und anderen Kultureinrichtungen ist bis zu einer Inzidenz von zehn mit Hygienekonzept und Maske ohne weitere Einschränkungen möglich.
NORDRHEIN-WESTFALEN: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 35 - also überall in NRW - dürfen Hotels ohne Kapazitätsbegrenzung für Übernachtungen sowie das komplette gastronomische Angebot öffnen. Gäste müssen geimpft oder genesen sein oder bei der Anreise einen Test vorlegen. Das gilt auch für Ferienwohnungen und Campingplätze. Die Gastronomie darf man in ganz NRW inzwischen innen und außen ohne Test besuchen.