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50 Menschen feiern illegale Techno-Party unter Autobahnbrücke

12:38
21.06.2021
Etwa 50 Menschen haben unter einer Autobahnbrücke ohne Maske und Abstand eine Techno-Party gefeiert. Die meisten Gäste der Feier in der Nähe von Erftstadt in Nordrhein-Westfalen seien beim Eintreffen der Polizisten am frühen Sonntagmorgen geflüchtet, teilte die Polizei am Montag mit. Sechs Teilnehmer seien allerdings von den Beamten kontrolliert worden, darunter auch der Veranstalter der illegalen Feier.

Die Polizisten fanden vor Ort laut Mitteilung einen Stromgenerator. Als sie zu ihrem Streifenwagen zurückkehrten, stellten die Beamten «mutwillige Beschädigungen» an ihrem Fahrzeug fest. Die Anwesenden müssen laut Polizei mit Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung und gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen.

(dpa)

Stuttgarter Fernsehturm ab 1. Juli wieder geöffnet

12:36
21.06.2021
Der Stuttgarter Fernsehturm ist ab dem 1. Juli wieder für Besucher geöffnet. Das Wahrzeichen der Landeshauptstadt kann dann von Donnerstag bis Sonntag besichtigt werden, wie der Südwestrundfunk (SWR) am Montag mitteilte. Das Panorama-Café habe ebenfalls wieder geöffnet. Die Besucher müssen sich aber weiterhin an Hygieneregeln halten: Es gibt unter anderem eine Begrenzung der Besucherzahl im Turmkorb und Abstandsmarkierungen.

Auch das Tragen einer medizinischen Maske ist den Angaben nach im Gebäude Pflicht. Bedingung für einen Besuch des Panorama-Cafés ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests, einer Impfung oder Genesung. Der Fernsehturm war wegen der Corona-Pandemie etwa acht Monate lang geschlossen.

Das 217 Meter hohe Ingenieurkunstwerk des Architekten und Bauingenieurs Fritz Leonhardt (1909-1999) ist rund 65 Jahre alt. Es gilt als Urmodell für Fernsehtürme weltweit.

(dpa)

Merkel dankt Beschäftigten in Kliniken für Corona-Kriseneinsatz

11:54
21.06.2021
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat den Beschäftigten in den Kliniken für ihren großen Einsatz in der Corona-Krise gedankt. Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte und andere Mitarbeiter seien seit Monaten an die physischen und psychischen Grenzen gegangen. «Das ist alles andere als selbstverständlich», sagte Merkel am Montag in einer eingespielten Videobotschaft bei einer Veranstaltung der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Merkel betonte, dass inzwischen die dritte Corona-Welle gebrochen sei. Die Zahl intensiv-pflichtiger Covid-19-Patienten gehe zurück. Immer mehr Krankenhäuser könnten wieder in einen regulären Betrieb gehen und auch aufgeschobene Operationen nachholen. Das Virus sei nicht aus der Welt. Es sei aber «eine große Erleichterung», dass man sich in der Diskussion über die Krankenhäuser nicht mehr alleine auf die akute Krisenbewältigung konzentrieren müsse.

(dpa)

Juristen fordern differenziertes Vorgehen bei Maskenpflicht

11:53
21.06.2021
Bei der Umsetzung der Maskenpflicht haben Juristen ein differenziertes Vorgehen gefordert. Vor allem in Schulen stelle die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes einen «deutlich gravierenderen Eingriff» dar und belaste die Schüler «unverhältnismäßig», sagte der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart dem «Handelsblatt». In Schulen müssten «andere Mittel gesucht werden, was bei einem überschaubaren Personenkreis wie einem Klassenverband auch möglich sein dürfte.»

Dennoch hält Degenhart den Mund-Nasen-Schutz weiter für ein legitimes Mittel zur Eindämmung der Pandemie. Im Gegensatz zu Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantänepflichten stelle die Maskenpflicht eine «nicht sehr eingriffsintensive Maßnahme dar», sagte der Jurist. Als «wirksames Mittel der Prävention» sei die Maskenpflicht für geschlossene Räume und größere Menschenansammlungen «verfassungsrechtlich weiterhin gerechtfertigt».

Zu einer ähnlichen Ansicht kommt auch der Berliner Verfassungsjurist Christian Pestalozza von der Freien Universität. Die Maske sei an heißen Tagen oder bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten zwar lästig, aber dennoch «neben Impfung, Abstand und Hygiene ein unverzichtbares Mittel der Pandemiebekämpfung». Ein Staat, der die Maskenpflicht bei einer so geringen Impfquote und angesichts der Mutationen einschränke oder aufhebe, verletze «seine verfassungsrechtliche Pflicht, unsere Gesundheit, notfalls auch gegen unseren Willen, zu schützen», sagte Pestalozza dem «Handelsblatt».

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(dpa)

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