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Astrazeneca zur Lieferung von 50 Millionen Dosen an EU verurteilt

14:15
18.06.2021
Ein belgisches Gericht hat Astrazeneca verurteilt, bis Ende September 50 Millionen Dosen Corona-Impfstoff an die Europäische Union zu liefern. Das teilt das Brüsseler Gericht erster Instanz am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Dabei handelt es sich um Mengen, die für das erste Quartal zugesagt waren, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden. Wird das Urteil nicht eingehalten, drohen Zwangsgelder.

Ein Teil des Rückstands aus dem ersten Quartal ist allerdings nach Angaben von Astrazeneca bereits wettgemacht. Die aus dem Urteil resultierende Menge werde bis Ende Juni erreicht, betonte das Unternehmen.

Die EU-Kommission hatte Astrazeneca verklagt, weil der Hersteller viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich zugesagt. Bestellt waren 300 Millionen Dosen von Astrazeneca bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Die Kommission verlangte per Eilverfahren Ende Mai zunächst rasche Lieferung der ausstehenden 90 Millionen Dosen aus dem ersten Quartal. Das Gericht gestand der EU aus dieser Forderung nun immerhin 50 Millionen Dosen aus dem ersten Quartal zu.

Nach der Mitteilung des Gerichts fiel das Urteil im Eilverfahren so aus: Astrazeneca muss bis 26. Juli, 9.00 Uhr, 15 Millionen Dosen liefern oder anderenfalls 10 Euro pro fehlender Dosis zahlen. Bis 23. August sind der Mitteilung des Gerichts zufolge weitere 20 Millionen Dosen fällig, mit derselben Strafandrohung, bis 27. September dann noch einmal 15 Millionen Dosen.

EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen erklärte: «Diese Entscheidung bestärkt die Position der Kommission: Astrazeneca hat nicht die im Vertrag eingegangenen Verpflichtungen erfüllt.» Aus EU-Kreisen wurde betont, dass das Gericht den Vertragsbruch des Unternehmens festgestellt habe. Die Firma habe nicht wie zugesagt «alle vernünftigen Anstrengungen» zur Lieferung unternommen. So hätte auch ein Impfstoffwerk in Großbritannien genutzt werden müssen, um die Verpflichtungen gegenüber EU zu erfüllen, lasen EU-Vertreter aus dem Urteil heraus.

Astrazeneca sah hingegen seine eigene Position gestärkt. «Astrazeneca begrüßte heute das Urteil des Gerichts erster Instanz in Brüssel», heißt es in einer Pressemitteilung. «Der Richter hat die Lieferung von 80,2 Millionen Dosen bis 27. September 2021 angeordnet. Bis heute hat die Firma mehr als 70 Millionen Dosen an die Europäische Union geliefert und wird bis Ende Juni 2021 erheblich über die 80,2 Millionen Dosen kommen.»

(dpa)

DFB intensiviert Bemühungen um Maskenpflicht bei zweitem EM-Spiel

12:48
18.06.2021
Die EM-Organisatoren in München intensivieren ihre Bemühungen, die Zuschauer auf den Rängen zum Tragen von Masken zu bewegen. Vor dem zweiten Münchner Spiel der Fußball-Europameisterschaft am Samstag (18.00 Uhr) zwischen Deutschland und Portugal sind deshalb noch mehr Maßnahmen geplant als beim Auftaktspiel gegen Frankreich - genaue Details wurden am Freitag zunächst noch nicht kommuniziert.

«Bei allem Verständnis für den Wunsch nach einer Rückkehr zur Normalität appellieren wir weiterhin dringend an alle Stadionbesucher, sich an die Vorgaben zu halten und den Anweisungen Folge zu leisten», teilte ein Sprecher des Deutschen Fußball-Bundes als Ausrichter der Spiele in der Münchner Arena auf Anfrage mit.

Im Kampf gegen das Coronavirus müssen Besucher während der ganzen Zeit im Stadion Masken tragen - was in der ersten Partie am Dienstag viele nicht taten. Die Polizei in München stellte nach Angaben eines Sprechers fest, «dass die überwiegende Mehrheit (etwa zwei Drittel) der anwesenden Zuschauer auf den Sitzplätzen keinen vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz trug». Deshalb bat auch Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) den DFB, dies noch stärker zu kontrollieren.

Abgesehen von der Umsetzung der Maskenpflicht waren die Veranstalter und die Politik mit dem hygienetechnischen Ablauf des ersten Spiels zufrieden. «Beim Spiel Deutschland gegen Frankreich in München haben wir gesehen, dass Abstandsregeln eingehalten werden können», sagte Kanzleramtschef Helge Braun dem «RedaktionsNetzwerk Deutschland».

(dpa)

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