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20210617094048

Gericht: Bordelle dürfen ab Montag wieder öffnen

09:38
17.06.2021
Bordelle dürfen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Baden-Württemberg ab Montag wieder öffnen. Die seit Anfang November 2020 geltende Zwangsschließung sei mittlerweile unverhältnismäßig, teilte der VGH am Donnerstag mit. Damit war der Eilantrag einer Bordell-Betreiberin aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe erfolgreich. Das Infektionsgeschehen habe sich entscheidend verbessert, argumentierte der 1. Senat. Ein undifferenziertes Totalverbot, das massiv in die Berufsfreiheit der Antragstellerin eingreife, sei nicht mehr verfassungskonform. Die Frau hatte einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Grundrechte geltend gemacht.

Nach Ansicht der Mannheimer Richter könnte die Infektionsgefahr in Bordellen zwar noch größer sein als bei anderen körpernahen Dienstleistungen; aber Maßnahmen unterhalb eines Totalverbotes wie Hygienekonzepte und deren Kontrolle könnten für mehr Schutz sorgen. Der Beschluss (Az.: 1 S 1868/21) ist unanfechtbar.

Das Land hatte ein erhöhtes Infektionsrisiko für das Verbot ins Feld geführt. Zudem hatte es angekündigt, vorbehaltlich der Ansteckungslage in einer Überarbeitung der Coronaverordnung bis spätestens 28. Juni die Bordelle in einem weiteren Öffnungsschritt zu berücksichtigen.

(dpa/lsw)

Ifo-Institut: Nur ein Bruchteil der Corona-Hilfen abgerufen

07:59
17.06.2021
Unternehmen in Deutschland haben bisher viel weniger Corona-Hilfen abgerufen als von der Bundesregierung geplant. «Nur ein Bruchteil der veranschlagten Hilfsmittel wurde an die von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen ausgezahlt», sagte Selina Schulze-Spüntrup, Forscherin am Ifo-Institut am Donnerstag. «Das hat auch damit zu tun, dass die Anspruchsvoraussetzungen zum Teil recht streng gefasst wurden, um Missbrauch auszuschließen.»

Der Bund hatte den Angaben nach in Zuschussprogrammen 150 Milliarden Euro bereitgestellt. Davon seien bislang 24 Prozent abgerufen worden. Für die Soforthilfen des Bundes wurden 50 Milliarden Euro veranschlagt, laut Ifo wurde weniger als ein Drittel davon in Anspruch genommen.

Auch bei den anschließenden Überbrückungshilfen lagen die ausgezahlten Gelder deutlich unter den veranschlagten Summen: Bei der Überbrückungshilfe I waren es den Wirtschaftsforschern zufolge 6 Prozent, bei der Überbrückungshilfe II rund 10 Prozent, bei der Überbrückungshilfe III gut 28 Prozent. Von den Novemberhilfen wurden 56 Prozent der verfügbaren Mittel ausgezahlt, von den Dezemberhilfen 33 Prozent. Die staatliche KfW-Bank habe aus ihrem Sonderprogramm bisher 46 Milliarden Euro zugesagt.

(dpa)

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