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20210615122054

Baden-Württemberg lockert Maskenpflicht an Schulen

10:41
15.06.2021
Baden-Württemberg will die Maskenpflicht an Schulen lockern. Sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einer Region unter 35 liegt und es zwei Wochen an der Schule keinen Corona-Ausbruch gab, soll die Maskenpflicht «im Unterricht in allen Schulformen» wegfallen, kündigte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart an. Bereits bei einer Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern und Woche soll die Maskenpflicht auf den Pausenhöfen wegfallen. Lucha stellte für weitere Bereiche Lockerungen der Maskenpflicht in Aussicht, etwa draußen im öffentlichen Raum, in offenen gut durchlüfteten Bahnhöfen und Bushaltestellen.

Dennoch warnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) vor zu schnellen Öffnungsschritten. Man dürfe nicht vergessen, dass die Inzidenz noch 20 Mal höher sei als vor einem Jahr. «Leute, seid nicht übermütig, das bezahlen wir sonst bitter», sagte er. Man könne nicht das Risiko einer vierten Welle eingehen. Für Besucher von größeren Sportveranstaltungen will er die Maskenpflicht keinesfalls lockern - auch wenn diese im Freien stattfinden. «Ich sehe das bei der EM, das geht mal gar nicht.» Auch Lucha sagte, die Menschen müssten weiter sorgsam sein.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte zuvor die Länder aufgefordert, die Maskenpflicht zu überprüfen. Sie müssten klären, «ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken», sagte sie der «Bild am Sonntag».

(dpa/lsw)

«Epidemische Lage» wird in NRW nicht verlängert

10:35
15.06.2021
Der nordrhein-westfälische Landtag soll die «epidemische Lage von landesweiter Tragweite» nicht noch einmal verlängern. Darauf haben sich nach dpa-Informationen am Dienstag die Regierungsfraktionen von CDU und FDP verständigt. Damit entfallen ab dem 19. Juni besondere Befugnisse der Regierung. Auch die oppositionelle SPD ist gegen eine Verlängerung.

Der Bundestag dagegen hatte die «epidemische Lage von nationaler Tragweite» erst am Freitag um weitere drei Monate verlängert. Sie wäre sonst Ende Juni ausgelaufen.

In Nordrhein-Westfalen greift nur in einer «epidemischen Lage» das Pandemie-Gesetz, dass der Landesregierung außerordentliche Befugnisse zur Bekämpfung der Corona-Krise einräumt. Unter anderem darf die Regierung während einer epidemischen Lage im Notfall per Rechtsverordnung die Verschiebung von Eingriffen im Krankenhaus verlangen, um Covid-Patienten versorgen zu können, oder auch medizinische Geräte und Materialien beschlagnahmen.

Die Fraktionschefs Bodo Löttgen (CDU) und Christof Rasche (FDP) wiesen am Dienstag auf die stark gesunkenen Infektionen hin. Schritt für Schritt könnten nun «Grundrechtseingriffe zurückgenommen werden».

(dpa)

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