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Nordosten: Kinder dürfen nun doch mit Eltern in eigene Ferienwohnung

16:00
12.05.2021
Das Unverständnis über Mecklenburg-Vorpommern war bundesweit groß, als dort vollständig geimpfte Ferienwohnungsbesitzer aus anderen Bundesländern ihr Eigentum ab 1. Mai nutzen konnten - aber ohne ihre minderjährigen Kinder, die noch gar nicht geimpft werden können. Pünktlich zum Himmelfahrtswochenende macht Schwerin einen Rückzieher: Die Kinder können nun doch mit in den familieneigenen Zweitwohnsitz kommen. Ab einem Alter von sechs Jahren ist dafür jedoch ein negativer Schnelltest nötig, wie das Wirtschaftsministerium am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Am Donnerstag soll die neue Regelung in Kraft treten.

Neu ist zudem, dass nicht nur vollständige geimpfte Menschen als Tagestouristen einreisen oder ihre Ferienwohnung aufsuchen dürfen, sondern auch Genesene in den ersten sechs Monaten nach ihrer Gesundung. In dieser Zeit ist keine Impfung möglich. Danach genügt den Angaben zufolge eine Spritze, um als vollständig geimpft zu gelten. Am 7. Juni fallen die Beschränkungen für Zweitwohnungsbesitzer und Dauercamper aus anderen Bundesländern ganz weg, wie die Landesregierung bereits am Dienstag beschloss.

NRW erlaubt eingeschränkte Gastronomie-Öffnung bei Inzidenz unter 100

15:53
12.05.2021
In Nordrhein-Westfalen sollen eingeschränkte Öffnungen der Außengastronomie wieder erlaubt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Werktagen unter 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner liegt. Voraussetzungen seien eine verminderte Gästezahl und ein negativer Corona-Test der Besucher, kündigte NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am Mittwoch in Düsseldorf an. Innenbereiche dürften entsprechend ab einer Inzidenz unter 50 wieder geöffnet werden. Die Regelung greife ab dem 15. Mai.

Derzeit liegt die landesweite Inzidenz in NRW nach aktuellen Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) bei 116,2 und geht weiter zurück. 15 von 53 Kommunen waren am Mittwoch unter der 100er-Marke und einige weitere knapp darüber. Am besten sah die Lage in Münster mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 51,7 aus.

Digitaler Impfpass «CovPass» wird um Testergebnisse erweitert

15:35
12.05.2021
Der geplante digitale Impfnachweis in Deutschland soll nicht nur als Bescheinigung eines vollständigen Impfschutzes dienen, sondern auch offizielle negative Corona-Testergebnisse anzeigen können. Das verlautete am Mittwoch aus Regierungskreisen. Außerdem soll die Smartphone-App, die unter dem Namen «CovPass» veröffentlicht werden soll, auch für Genesene zum Nachweis einer überstandenen Corona-Erkrankung dienen.

Das Projekt unter der Führung des amerikanischen Technologiekonzerns IBM liegt dem Vernehmen nach zeitlich im Plan. «CovPass» soll demnach noch vor den Sommerferien der Bevölkerung zur Verfügung stehen. Beteiligt sind auch das Kölner Start-up Ubirch, der schwäbische IT-Dienstleister Bechtle und Govdigital, ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von zehn IT-Dienstleistern der öffentlichen Hand.

«CovPass» soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, schnell und fälschungssicher nachzuweisen, dass sie wieder bestimmte Grundrechte in Anspruch nehmen können, etwa bei Urlaubsreisen. Der Nachweis soll aber auch über andere Apps angezeigt werden können, unter anderem durch die Corona-Warn-App des Bundes, die bereits 27,5 Millionen Mal heruntergeladen wurde. Hier soll ein künftiges Update für eine entsprechende Erweiterung sorgen.

Die «CovPass»-App wird dem Vernehmen nach auch auf älteren Smartphones laufen. Bei den iPhones wird das Betriebssystem iOS 12 oder ein neueres vorausgesetzt, so dass alle Apple-Smartphones ab dem iPhone 5s kompatibel sind. Bei den Android-Smartphones läuft die Anwendung ab Version 6 («Marshmellow»), die im Herbst 2015 auf den Markt kam. Für Menschen, die kein Smartphone besitzen, gibt es einen Nachweis auf Papier mit einem QR-Code, der an Prüfstellen digital eingelesen werden kann.

Die App soll nicht nur den Nachweis des Smartphone-Besitzers speichern können, sondern von mehreren Personen. Ähnlich wie bei digitalen Boarding-Pässen im Flugverkehr könne beispielsweise ein Elternteil die Nachweise für die gesamte Familie von einem Smartphone aus vorlegen können. Bei der Überprüfung des Status wird der Prüfstelle nur ein Signal «grün» oder «rot» mit dem dazugehörigen Namen und Geburtsdatum angezeigt. Ob die Freischaltung durch eine vollständige Impfung, einen negativen Corona-Test oder eine überstandene Corona-Erkrankung erfolgt, sieht die Prüfstelle nicht.