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20210531171941

Berliner Verwaltungsgericht gibt Antrag auf Präsenzunterricht statt

17:19
31.05.2021
Berlin muss für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenzunterricht sichern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Eilanträgen entschieden. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassenstärke unterrichtet. Die Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen, wie am Montag aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.

Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Testmöglichkeiten geringer geworden. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellenwerte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten. Die höheren Inzidenz-Werte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.

(dpa)

Italien stimmt Verwendung von Corona-Impfstoff für Kinder zu

17:18
31.05.2021
Die italienischen Arzneimittelagentur (Aifa) hat der Verwendung des Corona-Impfstoffs von Biontech/Pfizer für 12- bis 15-Jährige zugestimmt. Aifa akzeptiere damit die Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, hieß es am Montag in einer Mitteilung. Die EMA hatte zuvor den ersten Corona-Impfstoff für Kinder in diesem Altersbereich zugelassen. In Italien wurden bislang mehr 34,6 Millionen Corona-Vakzine verabreicht. Ungefähr 38 Prozent der Bevölkerung sind bereits einmal gegen Covid-19 geimpft.

(dpa)

Falsche PCR-Tests? - Betrugsermittlungen gegen Gießener Teststelle

16:47
31.05.2021
Wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermitteln die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft gegen eine Corona-Teststelle im mittelhessischen Gießen. Zwei Männern wird vorgeworfen, gefälschte PCR-Testergebnisse übersandt und pro Test zu Unrecht 79,90 Euro kassiert zu haben, wie die Ermittler am Montag mitteilten. Bislang gehe es um etwa 177 Verdachtsfälle mit einem potenziellen Schaden von rund 14 000 Euro.

Einer der Beschuldigten, ein Mitarbeiter der Teststation in der Gießener Innenstadt, räumte demnach ein, gefälschte Laborbefunde verschickt zu haben. Ob und inwieweit der Betreiber des Zentrums in die Vorgänge involviert gewesen sei, gehöre zu den weiteren Untersuchungen. «Es gilt die Unschuldsvermutung», so Polizei und Staatsanwaltschaft.

Ende der vergangenen Woche hatte demnach ein Zeugenhinweis die Ermittlungen ins Rollen gebracht. «Eine getestete Person teilte der Polizei mit, dass sie ihr negatives PCR-Testergebnis via Whatsapp erhalten habe und dieses offenbar mit einer falschen Uhrzeit versehen war.» Zudem habe laut dem Zeugen in bar bezahlt werden müssen. Die weiteren Untersuchungen hätten ergeben, dass es sich um einen falschen Laborbefund handele. Es folgten Durchsuchungen, bei denen diverse Beweismittel sichergestellt worden seien, darunter eine vierstellige Summe Bargeld, Speichermedien und ein Exemplar eines «augenscheinlich gefälschten Laborberichts».

Ein Großteil der bislang bekannten, in dem Zentrum getesteten Personen konnten der Mitteilung zufolge von der Polizei erreicht und über die fehlende Aussagekraft der angeblichen PCR-Testergebnisse informiert werden. Die Ermittler bitten weitere mögliche Zeugen, sich zu melden.

Ein möglicher Abrechnungsbetrug bei Bürgertests weitet sich seit dem Wochenende aus und sorgt bundesweit für Aufsehen. Zunächst bekannt wurden Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen und Bayern.

(dpa)

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