Berlin muss für eine Schülerin und einen Schüler der Primarstufe einer Grundschule Präsenzunterricht sichern. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nach Eilanträgen entschieden. Die beiden werden aktuell im Wechsel bei halbierter Klassenstärke unterrichtet. Die Kinder können Vollbeschulung bei weiter geltenden Corona-Schutzmaßnahmen beanspruchen, wie am Montag aus einer Mitteilung des Gerichts hervorging.
Der Spielraum bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen sei im Verlauf der Pandemie wegen fortschreitender Impfungen und Testmöglichkeiten geringer geworden. Wechselunterricht dürfe nur angeboten werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 überschreite. Der Bund habe damit Maßstab und Schwellenwerte bestimmt. Die Stadt habe damit den Spielraum bei der berlinweiten pauschalierenden Beschränkung des Präsenzunterrichts an Grundschulen überschritten. Die höheren Inzidenz-Werte in der Gruppe der Schülerinnen und Schüler rechtfertigten die pauschale Anwendung des Wechselmodells nicht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.