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20210531120741

Bundes-Notbremse läuft wohl wie geplant Ende Juni aus

11:28
31.05.2021
Die sogenannte Bundes-Notbremse wird voraussichtlich, wie im Gesetz vorgesehen, Ende Juni auslaufen. «Wenn die sehr erfreuliche Entwicklung der Infektionszahlen der letzten Wochen anhält, was wir alle hoffen, dann ist aus heutiger Sicht die Tendenz, diese Notbremse mit dem 30.6. auslaufen zu lassen», sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. Das sei aber abhängig von der pandemischen Entwicklung.

Mit der im April verabschiedeten Notbremse wurden bundeseinheitliche Corona-Regelungen ins Infektionsschutzgesetz geschrieben, die auf Kreisebene greifen, wenn die Corona-Ansteckungszahlen bestimmte Werte überschreiten. Dazu zählen nächtliche Ausgangsbeschränkungen, Kontaktbeschränkungen, Beschränkungen für Sport, Freizeit und Handel oder Schulschließungen. Aufgehoben werden dürfen die Einschränkungen erst wieder bei mehrtägiger Unterschreitung der Schwellenwerte.

Die bundeseinheitlichen Regeln wurden allerdings im Infektionsschutzgesetz bis zum 30. Juni befristet. Käme es danach zu einem erneuten starken Anstieg der Corona-Zahlen, wären die Länder wieder selbst dafür zuständig, wie streng ihre Maßnahmen ausfallen.

(dpa)

Studie: Zahlungsmoral der Unternehmen in der Pandemie verbessert

11:28
31.05.2021
Die Zahlungsmoral der deutschen Unternehmen hat sich trotz der Corona-Pandemie verbessert. Ungeachtet des massiven Konjunktureinbruchs hätten die Unternehmen ihre Rechnungen im ersten Quartal 2021 pünktlicher bezahlt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, berichtete die Wirtschaftsauskunftei Creditreform am Montag in Neuss. Der branchenübergreifende Zahlungsverzug betrug demnach zwischen Januar und März «nur» noch 10,1 Tage - ein Tag weniger als im ersten Quartal 2020.

Die Entwicklung sei eigentlich paradox, meinte der Leiter Wirtschaftsforschung bei Creditreform, Patrik Ludwig Hantzsch. «Zur Stabilisierung haben vor allem die massiven staatlichen Hilfsmaßnahmen beigetragen, durch die große Mengen Liquidität an die Unternehmen ausgereicht wurden.» Außerdem hätten die Unternehmenslenker inzwischen ihr Risiko- und Forderungsmanagement an die Ausnahmesituation angepasst.

Dennoch sei die Entwicklung kein Zeichen der Gesundung, betonte Hantzsch. Beim Auslaufen der Corona-Hilfen drohe eine drastische Verschlechterung des Zahlungsverhaltens.

(dpa)

Virologe: Hohe Temperatur kann für Schnelltests problematisch sein

11:02
31.05.2021
Die Aussagekraft von Corona-Schnell- und Selbsttests kann einem Charité-Virologen zufolge relativ leicht durch hohe Temperaturen und Temperaturschwankungen beeinträchtigt werden. Anwender, aber auch Verkäufer und Anbieter solcher Tests sollten die im Beipackzettel vorgeschriebene Lagertemperatur unbedingt einhalten und sich der Einschränkungen bewusst sein, sagte Jan Felix Drexler vom Institut für Virologie der Berliner Universitätsklinik der Deutschen Presse-Agentur am Montag. «Es darf nicht zu heiß werden. Selbsttests sollten nicht direkt am Fenster in der Sonne liegen oder im Sommer in der Hosentasche mit herumgetragen werden.» Auch die Lagerung von Tests im Kühlschrank und die Anwendung danach in der Wärme könne das Ergebnis verfälschen.

In der Regel empfehlen Hersteller eine Lagerung zwischen 5 und 30 Grad und eine Anwendung bei Raumtemperatur, üblicherweise zwischen 15 und 30 Grad, wie Drexler sagte. Nach Daten, die der Professor mit Kollegen im «Journal of Clinical Virology» veröffentlicht hat, reichen jedoch schon kurzzeitig niedrigere oder höhere Temperaturen - und ein Teil der untersuchten Tests zeigt ein falsches Ergebnis. Sowohl die sogenannte Sensitivität, als auch die Spezifität solcher Tests kann demnach beeinträchtigt werden. Das bedeutet, dass Infizierte fälschlicherweise ein negatives Ergebnis erhalten können - und Gesunde umgekehrt ein positives. Drexler erläuterte, dass etwa Kondensation ein Grund für die Verfälschung sein kann.

«Die Ergebnisse unserer Studie bedeuten nicht, dass man gar keine Schnelltests benutzen sollte», sagte Drexler. «Die Menschen sollten sich aber bewusst sein, dass es sich lediglich um eine Maßnahme zum Verringern des Risikos handelt. Ein negatives Ergebnis ist kein Freifahrtschein.» Durch falschen Umgang mit Tests dürften die mühsam errungenen Lockerungen nun nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Schnell- und Selbsttests sind ohnehin weniger zuverlässig als Labortests (PCR). Positive Ergebnisse sollen deshalb immer im Labor überprüft werden. Wie Drexler betonte, kann eine falsche Probenentnahme, aber eben auch eine falsche Lagerung zu weiterer Beeinträchtigung führen. «Man sollte immer den Beipackzettel lesen und den Test so gründlich wie möglich durchführen. Und sich bewusst sein, dass schon entlang der gesamten Kette vom Hersteller über den Transport bis in die Auslieferung etwas schief gegangen sein kann.» Als Beispiel nannte er Lastwagen, die in der Sonne im Stau stehen. Zudem stellen Schnelltest-Ergebnisse immer nur eine Momentaufnahme dar. «Man kann morgens negativ sein und abends infektiös.»

(dpa)

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