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Experte: Indische Corona-Variante infektiöser als britische Mutante

14:42
26.05.2021
Die zuerst in Indien entdeckte Variante des Coronavirus könnte bis zu 80 Prozent leichter übertragbar sein als die bislang vorherrschende britische Variante. Das sagte der Epidemiologe Neil Ferguson vom Imperial College London in einer Online-Pressekonferenz am Mittwoch. Es gebe dazu aber noch keine belastbaren Daten, so der Wissenschaftler weiter. Gewiss sei bislang nur, dass die auch als B.1.617.2 bezeichnete Variante einen Vorteil habe. Der könne zwischen 20 und 80 Prozent liegen. Noch sei daher nicht sicher, ob sich die Mutante als dominant durchsetzen werde - es sei aber wahrscheinlich.

Trotzdem sieht der Wissenschaftler die Situation durch den Impffortschritt und die niedrigeren Fallzahlen in Großbritannien positiver als nach dem Auftreten der britischen Variante Ende vergangenen Jahres. Damals führte die sogenannte britische Virus-Mutante B.1.1.7 zu einer heftigen zweiten Infektionswelle in Großbritannien und kurze Zeit später auch in Kontinentaleuropa.

In Großbritannien wurden bislang rund 3400 Infektionen mit der Variante registriert. Insgesamt ist die Zahl der Neuinfektionen aber landesweit auf einem sehr niedrigen Stand. Die Zahl der Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen wurde zuletzt mit 23,7 angegeben. Mehr als 70 Prozent der erwachsenen Bevölkerung sind inzwischen mindestens einmal geimpft. Eine zweite Impfung haben bereits 44 Prozent der Erwachsenen in dem Land erhalten.

(dpa)

Verschärfte Einreise-Regeln: EM-Viertelfinale in München in Gefahr?

13:10
26.05.2021
Die neuen Corona-Bestimmungen für Einreisen aus Großbritannien könnten auch dem EM-Spielort München Sorgen bringen. Sollten die verschärften Maßnahmen bis Anfang Juli gültig bleiben und die UEFA als Turnier-Ausrichter keine Ausnahme erwirken, wäre das Viertelfinale in der Allianz Arena am 2. Juli in Gefahr. Einer der Teilnehmer des K.o.-Spiels hätte zuvor sein Achtelfinale in London ausgetragen und dürfte dann womöglich nicht einreisen. Die Europäische Fußball-Union teilte am Mittwoch mit, sie prüfe die Lage. «Die Situation ändert sich ständig», sagte ein UEFA-Sprecher.

Seit Sonntag dürfen Fluggesellschaften sowie Bus- und Bahnunternehmen nur noch deutsche Staatsbürger oder in Deutschland lebende Personen aus Großbritannien nach Deutschland befördern. Die Bundesregierung stuft Großbritannien als Virusvariantengebiet ein, weil sich dort die zuerst in Indien entdeckte Corona-Variante ausbreitet. Die strikteren Bestimmungen greifen für jeden, der sich in den zehn Tagen vor seiner Einreise in Großbritannien aufgehalten hat.

«Diese Regeln gelten auch für den Profifußball», sagte eine Sprecherin des Innenministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Der Deutsche Fußball-Bund verwies auf die UEFA als Veranstalter der Europameisterschaft für die Frage möglicher Sonderregelungen. Die lokalen Organisatoren in München verwiesen wiederum auf den DFB. Die Verbände dürften nun vor allem auf den Faktor Zeit und eine Entspannung der Infektionslage bis Ende Juni hoffen.

(dpa)

EU gegen Astrazeneca: Streit über fehlenden Impfstoff vor Gericht

13:09
26.05.2021
Nach der Klage der EU-Kommission gegen Astrazeneca wegen fehlender Impfstofflieferungen haben beide Seiten ihren Streit am Mittwoch vor einem Brüsseler Gericht ausgetragen. Die Richter sollen über eine von der EU-Kommission beantragte einstweilige Verfügung entscheiden. Ziel ist nach Angaben der Brüsseler Behörde die schnelle Lieferung von Millionen weiterer Impfdosen. Wann das Gericht entscheidet, war zunächst offen.

Die EU-Kommission hatte 300 Millionen Dosen Corona-Impfstoff von dem britisch-schwedischen Unternehmen bestellt und setzte auf Lieferungen bis Ende Juni. Doch gingen im ersten Quartal nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 EU-Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet. Insgesamt käme man so nur auf ein Drittel der vereinbarten Menge. Die Firma macht Produktionsprobleme geltend.

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen weist dies zurück. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse «best reasonable efforts» zur Erfüllung der Zusagen unternehmen - zu Deutsch in etwa «alle vernünftigen Anstrengungen». Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.

Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen.

(dpa)

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