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Bundestag lockert Maskenpflicht bei Kindern

19:19
20.05.2021
Trotz der Corona-Pandemie müssen Kinder von 6 bis 16 Jahren in Deutschland künftig in vielen Fällen keine FFP2-Masken mehr tragen. Der Bundestag strich am Donnerstagabend eine entsprechende Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, ist in Bussen und Bahnen, bei Friseurbesuchen oder medizinischen Terminen für Kinder künftig eine einfache OP-Maske ausreichend. Kinder unter sechs Jahren sind ohnehin generell von der Maskenpflicht ausgenommen.

Gleichzeitig hat der Bundestag strengere Strafen für das Fälschen von Impfpässen beschlossen. Wer gefälschte Impfdokumente oder Testergebnisse nutzt, muss mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Für das Eintragen falscher Angaben drohen sogar zwei Jahre Haft.

Darüber hinaus können Corona-Impfungen künftig nicht mehr nur von Ärzten, sondern auch von Apothekern nachträglich in einen digitalen Impfpass eingetragen werden. Darüber hinaus sind Hochschulen - im Gegensatz zu Schulen - dank der Gesetzesnovelle von der Verpflichtung zum Wechselunterricht ausgenommen.

(dpa)

Verfassungsgericht weist weitere Eilanträge gegen Corona-Notbremse ab

16:55
20.05.2021
Hunderte Verfahren wegen der Corona-Notbremse sind beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. Zu Ausgangsbeschränkungen haben die Richter schon eine Entscheidung im Eilverfahren getroffen. Nun folgen die nächsten Beschlüsse.

Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge gegen die Corona-Notbremse des Bundes abgelehnt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dabei gehe es um Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Schulen, kulturellen Einrichtungen und Teilen des Einzelhandels, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Ob die Vorschriften vereinbar mit dem Grundgesetz sind, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden. (Az.: u.a. 1 BvR 900/21). Vor gut zwei Wochen hatten die Richterinnen und Richter schon - ebenfalls im Eilverfahren - vorerst grünes Licht für die stark umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen gegeben.

Die bundesweit verbindlichen Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen waren am 23. April in Kraft getreten. Sie gelten für Regionen, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz über mehrere Tage den Wert von 100 überschreitet. Sie wird aber immer weiter gelockert: Denn seit Tagen sinkt die Inzidenz, bundesweit lag sie am Donnerstag nach Angaben des Robert Koch-Instituts bei nur noch 68,0 (Vorwoche: 103,6). In den meisten der 412 erfassten Kreise und kreisfreien Städte ist der Wert inzwischen unter die 100er-Marke gerutscht.

Angesichts aber zuvor steigender Werte hatte die Politik mit den deutschlandweit einheitlichen Regelungen einen Flickenteppich in den Bundesländern verhindern und die Ausbreitung des Coronavirus besser in den Griff kriegen wollen. So galten in den von der Notbremse betroffenen Gebieten unter anderem Ausgangsbeschränkungen zwischen 22.00 Uhr und 5.00 Uhr - der wohl umstrittenste Punkt.

Gegen das verschärfte Infektionsschutzgesetz sind beim obersten Verfassungsgericht Deutschlands mittlerweile rund 400 Verfahren eingegangen. Manche richten sich gegen das gesamte Maßnahmenpaket, andere gegen einzelne Punkte. Unter den Klägern sind Anwälte, aber auch Politiker verschiedener Parteien etwa aus dem Bundestag.

(dpa)

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